Mehr über die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe erfahren
Das Infosystem stellt die Strukturen der gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland übersichtlich und verständlich dar.
Jede Stadt und jeder Kreis in Deutschland hat ein eigenes Jugendamt. In diesem sind die zentralen Aufgaben der Kommune, die für Kinder, Jugendliche und Familien erbracht werden, gebündelt. Das Jugendamt steht Bürgerinnen und Bürgern in jedem (Land-)Kreis und in vielen Städten zur Seite. In manchen Orten hat es andere Namen, etwa „Fachbereich Jugend” oder „Fachbereich Familie”. Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.
Jugendämter planen, gestalten und steuern die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen, sie sichern den Kinderschutz und sorgen dafür, dass alle jungen Menschen und ihre Eltern zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen.
Der Aufbau und die wichtigsten Aufgaben, die Jugendämter haben, sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet aber nicht, dass die Ämter alle gleich organisiert sind. Schon die Namen können unterschiedlich sein. So gibt es das "Amt für Kinder, Jugend und Familie" oder den "Fachbereich Jugend" - und in allen steckt das Jugendamt. Auch die Zusammensetzung der Abteilungen kann unterschiedlich sein, in manchen Kommunen sind einige der nachstehend benannten Aufgaben anderen Ämtern zugeordnet, in anderen sind sie weitgehend an freie Träger delegiert. Aber es gibt einen Kern, der immer gleich ist. Für alle grundsätzlichen Aufgaben, beispielsweise im Kinderschutz oder bei der Finanzierung von Hilfen, ist überall das Jugendamt zuständig.
Das Jugendamt ist anders aufgebaut als alle anderen Behörden. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Neben der Verwaltung gehört zum Jugendamt als zweiter Bereich der Jugendhilfeausschuss.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Der Jugendhilfeausschuss berät die Verwaltung und entscheidet beispielsweise in Planungsfragen. Er ist mit Fachleuten aus Politik und Praxis besetzt. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise des Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an, sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Das Jugendamt ist damit eine demokratisch verfasste Behörde, die in ihrer Aufbauorganisation und den damit verbundenen Kompetenzen in den Strukturen der öffentlichen Verwaltung einzigartig ist.
Die Verwaltung des Jugendamtes setzt die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in einer Kommune wahr. Dazu gehören
Im Jugendamt arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter gemeinsam mit Verwaltungskräften für die jungen Menschen und ihre Familien und unterstützen diese mit vielen Hilfen und Angeboten.
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