Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Adoptionsvermittlung

Die Adoption eines Kindes

Bei der Adoption eines Kindes sind Informationen, Beratung und Unterstützung unerlässlich. Eine Entscheidung sollte gut vorbereitet getroffen werden, denn eine Adoption verändert das Leben aller Beteiligten für immer.

Was bedeutet Adoption?

Adoption bedeutet, dass eine Minderjährige oder ein Minderjähriger von einem Paar oder einer Einzelperson als Kind angenommen wird. Dadurch erhält es rechtlich die Stellung eines leiblichen Kindes seiner Adoptiveltern: Es hat Anspruch auf Unterhalt, bis es für sich selbst sorgen kann. Zudem  hat es einen Erbanspruch, wenn die Adoptiveltern versterben. Mit der Adoption erlischt grundsätzlich das Verwandtschaftsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten zu den bisherigen Verwandten des Kindes.

Wir möchten adoptieren. An wen können wir uns wenden?

Erster Ansprechpartner für eine Adoption ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts am Wohnort oder eine staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle. Dort beraten und informieren die Fachkräfte umfassend zu allen adoptionsrelevanten Themen.

Wer kann ein Kind adoptieren?

Adoptieren können Ehepaare, bei denen eine Person das 25. und die andere das 21. Lebensjahr vollendet hat. Bringt eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner ein Kind mit in die Ehe, so kann die oder der andere das Stiefkind adoptieren. 

Frauen oder Männer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können nicht direkt gemeinsam adoptieren. Eine Person kann das Kind jedoch zunächst allein annehmen. In einem zweiten Adoptionsverfahren kann die Partnerin oder der Partner das Kind ebenfalls adoptieren. Mit dieser sogenannten Sukzessivadoption erhält das Kind die gleichen rechtlichen Bindungen zu beiden Partnerinnen oder Partnern der Lebensgemeinschaft. In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann die Partnerin oder der Partner auch das leibliche Kind der oder des anderen adoptieren.

Paare, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft und in einem gemeinsamen Haushalt leben, können seit März 2020 das Kind, das eine oder einer von beiden mit in die Beziehung bringt, ebenfalls im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren. 

Eine Person, die nicht in einer Partnerschaft lebt, kann alleine ein Kind adoptieren. Voraussetzung ist, dass die Person mindestens 25 Jahre alt ist. 

Der Altersunterschied zwischen dem Adoptivkind und seinen Adoptiveltern sollte in allen genannten Fällen einem natürlichen Altersabstand entsprechen, damit ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen kann.

Wie können wir Adoptiveltern werden?

Am Anfang eines Adoptionsverfahrens steht die umfassende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes oder eines freien Trägers. Sie prüft die künftigen Adoptiveltern auf ihre Adoptionseignung, damit sichergestellt ist, dass diese das Wohl und den Schutz des adoptionsbedürftigen Kindes gewährleisten können.

Die an der Adoption interessierten Paare oder Einzelpersonen geben in Fragebögen und Dokumenten Auskunft über sich und ihr Leben. Sie werden von den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstellen in ihrem Haushalt besucht, damit diese sich einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten verschaffen können. Es finden mehrere Gespräche statt, die der gründlichen Auseinandersetzung der künftigen Eltern mit ihrer Entscheidung dienen. Hierzu gehören die intensive Befassung mit der eigenen Biografie, mit der aktuellen Lebenssituation und die Bereitschaft, sich auf alle Themen einzulassen, die ein Adoptivkind betreffen – beispielsweise die soziale Situation, die leiblichen Eltern, die besonderen Bedürfnisse des Kindes und die Anforderungen, die es an seine künftigen Adoptiveltern stellen wird. Auch die Erwartungen der Eltern an das Kind werden thematisiert. Es soll sichergestellt sein, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst und bereit sind, sich allen auftauchenden Fragen und Problemen konstruktiv zu stellen.

Ist die Adoptionsvermittlung mit Kosten verbunden?

Die Eignungsprüfung sowie die Adoptionsvermittlung eines Kindes aus dem Inland sind kostenfrei. 

Internationale Adoptionsverfahren sind kostenpflichtig. Eine Auslandsvermittlungsstelle wird erst tätig, wenn sie von den Adoptivbewerberinnen und -bewerbern mit der Vermittlung eines Kindes aus einem bestimmten Staat beauftragt wird. Es entstehen dabei unter anderem Kosten für die Eignungsprüfung, die Vermittlung sowie für Übersetzungen. Hinzu kommen die Reise- und Unterkunftskosten für Aufenthalte im Heimatland des Kindes, um es dort kennenzulernen, gegebenenfalls beim gerichtlichen Verfahren dabei zu sein und es schließlich dort abzuholen. 

Weitere Informationen

Arten der Adoption

Es gibt drei verschiedene Arten der Adoption: Die Stiefkindadoption, die Adoption eines verwandten Kindes (Verwandtenadoption) und die Adoption eines fremden Kindes (Fremdadoption).

Die Adoption eines Stiefkindes oder eines verwandten Kindes unterscheidet sich von der Fremdadoption grundlegend dadurch, dass alle Beteiligten sich seit Jahren kennen und meist bereits eine enge Beziehung zueinander haben. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Arten.  Auch bei der Adoption eines Stiefkindes oder eines verwandten Kindes handelt es sich um eine folgenreiche Entscheidung, die dem Kindeswohl entsprechen muss. So müssen beispielsweise die Beziehungen zu dem anderen Elternteil und dessen Familie im Sinne des Kindes geklärt werden, da verwandtschaftliche Verhältnisse unwiderruflich gekappt werden.

Formen der Adoption

Die Formen der Adoption unterscheiden sich danach, wie viel die abgebenden und die annehmenden Eltern voneinander wissen.

Die bis März 2021 einzige gesetzlich verankerte Form ist die Inkognitoadoption. Hier erhalten die abgebenden Eltern nur wenige Informationen zu den Adoptiveltern, so beispielsweise zu Beruf, Alter oder Religionszugehörigkeit. Sie erfahren nicht, wo ihr Kind lebt, können sich aber bei der Adoptionsvermittlungsstelle nach seiner Entwicklung erkundigen.

Seit April 2021 sind auch die geöffneten Adoptionsformen gesetzlich geregelt, die sich in der Praxis bereits seit Jahren immer mehr durchgesetzt haben.  Bei den geöffneten Adoptionen gibt es einen Informationsaustausch oder Kontakt zwischen den Eltern des Kindes auf der einen Seite und der Adoptivfamilie auf der anderen Seite. Je nach Wunsch und Bereitschaft aller Beteiligten kann die Ausgestaltung und Häufigkeit des Informationsaustauschs oder Kontakts mit Unterstützung des Jugendamtes vereinbart werden, wenn alle damit einverstanden sind und dies zum Wohl des Kindes stattfindet.

Besonderheiten der Auslandsadoption

Von einer Adoption aus dem Ausland oder einer internationalen Adoption wird dann gesprochen, wenn in Deutschland lebende Paare oder Einzelpersonen ein Kind aus einem anderen Staat adoptieren möchten. Sie können dies – unabhängig von der eigenen Staatsangehörigkeit – mit Hilfe bestimmter Fachstellen tun.

Bei einer internationalen Adoption müssen sich die künftigen Adoptiveltern mit der Kultur und der sozialen Situation im Heimatstaat des Kindes, seinen besonderen Bedürfnissen und dem Wechsel des Kulturkreises auseinandersetzen. Sie müssen dazu bereit sein, diese Hintergründe des Kindes in das zukünftige Familienleben zu integrieren. Bei einigen zur Adoption freigegebenen Kindern ist jedoch nichts über deren Herkunft bekannt, weder über die Eltern noch über Verwandte, manchmal nicht einmal darüber, wie das Kind bisher gelebt hat. Die vielen Facetten einer Auslandsadoption, die im Rahmen der Vorbereitung auf die Adoption eine Rolle spielen, werden hier sichtbar. 

Wie die Inlandsadoptionen sind auch Auslandsadoptionen im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Danach dürfen nur die zentrale Adoptionsstelle eines Landesjugendamtes oder eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle ein internationales Adoptionsvermittlungsverfahren durchführen. Eine Auslandsadoption ohne Vermittlung durch eine der beiden genannten Vermittlungsstellen ist seit April 2021 untersagt. Durch diese Regelungen soll die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gewährleistet werden.    

Passend zum Thema

Unsere Struktur

Wie das Jugendamt aufgebaut ist.

Mehr erfahren

Unsere Arbeitsweise

Wie wir arbeiten.

Mehr erfahren

Zahlen und Fakten

Was alle wissen sollten.

Mehr erfahren