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Jugendlichen in Strafverfahren zur Seite stehen

Kannst du dir vorstellen, straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Volljährigen zur Seite zu stehen? Dann bist du hier richtig!

Dein Arbeitsfeld

Die Fachkräfte aus dem Jugendamt begleiten straffällig gewordene Jugendliche – und zwar vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie sind unabhängig vom Jugendgericht und setzen auf freiwillige Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen. Sie vermitteln zwischen dem Jugendlichen, seinen Eltern, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und anderen Beteiligten.

Sie unterstützen die jungen Menschen darin, ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben zu führen. Sie setzen sich dafür ein, dass nicht Bestrafung im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung steht, sondern angemessene und fördernde Hilfen oder Maßnahmen. Diese tragen dazu bei, dass die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ihr Fehlverhalten verstehen und nicht wiederholen. Sie regen dafür beispielsweise einen Täter-Opfer-Ausgleich an oder vermitteln soziale Trainingskurse. Sollte es zu einer Inhaftierung kommen, halten sie den Kontakt und geben Hilfestellung für „das Leben danach“.

Dein Tag bei der Jugendhilfe im Strafverfahren

Helfen statt bestrafen

Ein typischer Tag bei der Jugendhilfe im Strafverfahren? Vermitteln zwischen jungen Straftätern, Eltern, Anwälten und Gerichten.

Morgens nimmst du als Erstes an einer Teambesprechung mit deinen Kolleginnen und Kollegen teil. Danach geht es für dich direkt zu einer Gerichtsverhandlung. Hier versuchst du, angemessene und fördernde Hilfen für den jungen Straftäter, die junge Straftäterin zu erwirken – damit seine, ihre Zukunft und nicht die Bestrafung im Vordergrund steht.

Nach der Mittagspause steht ein Gespräch mit straffällig gewordenen Jugendlichen an, in denen du mit ihnen Perspektiven für die Zeit nach den Gerichtsverhandlungen besprichst. Dann bereitest du einen Täter-Opfer-Ausgleich vor und telefonierst mit Herrn Müller vom Sozial-Training. In einem anderen Fall schreibst du eine Stellungnahme fürs Gericht. Vor Feierabend führst du noch einen Hausbesuch durch und sprichst in Ruhe mit einem straffällig gewordenen Jugendlichen und seinen Eltern über dessen aktuelle Situation.

Alternativer Bildtext

Was solltest du mitbringen?

  • Durchsetzungskraft
  • Keine Vorurteile haben
  • Frei sprechen können
  • Interesse an Recht
     

Mit Herzblut im Jugendstrafverfahren - Jugendgerichtshelfer Marcus aus Berlin

"Ein Jugendlicher im Gefängnis, der sieht seine Mama einmal im Monat, durch eine schmale Scheibe. Nichtmal drücken ist drin", erzählt Marcus vom Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf in Berlin. Er steht den jungen Menschen zur Seite.

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