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Allgemeiner Sozialer Dienst

Information – Beratung – Hilfe – Schutz: Der Basisdienst im Jugendamt

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt ist die zentrale Anlaufstelle für junge Menschen, Mütter, Väter und andere Familienangehörige, die Rat und Unterstützung suchen. Auch Fachkräfte und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, können sich mit Fragen und Anliegen an den ASD wenden. Der ASD deckt mit seinen Angeboten ein breites Spektrum an Leistungen ab. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Vermittlung und Planung von Hilfen zur Erziehung und der Kinderschutz

Was ist die Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt?

In jedem Jugendamt gibt es einen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), der auch Sozialer Dienst oder Bezirkssozialdienst heißen kann.

Er ist zentrale Anlaufstelle, wenn junge Menschen, Eltern und andere Familienangehörige oder auch Fachkräfte und Organisationen Hilfe und Unterstützung brauchen, zum Beispiel, wenn

  • Kinder oder Jugendliche Ärger mit ihren Eltern haben oder es zu Hause nicht mehr aushalten,
  • Eltern Unterstützung in Erziehungsfragen suchen oder ihnen der Alltag mit den Kindern gerade über den Kopf wächst,
  • die Schule empfohlen hat, zum Jugendamt Kontakt aufzunehmen,
  • Erzieher oder Lehrerin, Nachbarin oder Sporttrainer sich Sorgen um ein Kind machen.

Die Fachleute im ASD beraten, vermitteln Hilfe und übernehmen im Jugendamt die Aufgabe des Kinderschutzes. Sie informieren über die Hilfen, die jedem Menschen laut Gesetz zustehen. Sie entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden einen Plan, wie eine schwierige Situation verbessert werden kann.

 

Welche Leistungen erbringt der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)?

Das Aufgabengebiet des ASD ist vielfältig und umfasst zahlreiche Unterstützungsangebote.

Die Fachkräfte im ASD

  • informieren und beraten Eltern, Kinder und Jugendliche rund um Fragen von Familie und Erziehung,
  • vermitteln, planen und begleiten Hilfen zur Erziehung und sorgen dafür, dass Sorgeberechtigte und junge Menschen ihre Rechtsansprüche auf Hilfe und Beteiligung einlösen können,
  • wirken in Verfahren vor dem Familiengericht mit (zum Beispiel, wenn Sorgerechtsfragen strittig sind oder wenn Jugendliche straffällig werden) und nehmen dabei Stellung zu der Frage, welche Lösung den Interessen und dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen am meisten dient,
  • nehmen die Aufgabe des Kinderschutzes wahr und sind dabei verpflichtet, allen Hinweisen auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen nachzugehen. Bei Bedarf nehmen sie diese in Obhut. Zum Beispiel, wenn sie nicht nach Hause wollen oder können oder wenn sie in gefährdenden Situationen von der Polizei aufgegriffen werden.

 

Jeder Tag verläuft anders als geplant – Sina vom ASD des Jugendamtes

Jeder Tag ein „Ü-Tag“ – das Jugendamt als Überraschungsamt: Wenn Sina aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in ihre Mails guckt, ist alles anders als geplant.

Wie arbeitet der ASD im Kinderschutz?

Wenn es Hinweise gibt, dass Kinder und Jugendliche gefährdet sind, und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, dies abzuwenden, greift das staatliche Wächteramt bzw. der Kinderschutz.

Der Gesetzgeber verpflichtet vor allem die Familiengerichte und Jugendämter, in diesen Fällen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig zu werden.

Jeder Mensch möchte, dass Kinder in Not Hilfe erhalten. Gleichzeitig möchte niemand gerne, dass fremde Menschen vor der eigenen Tür stehen und sich ohne ausreichende Begründung nach dem Wohl der eigenen Kinder erkundigen. Eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu einer Familie setzt deshalb voraus, dass tatsächlich Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorhanden sind, z. B. wenn ein Kind körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt oder vernachlässigt wird.

Bei solchen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung ist der ASD verpflichtet, sich einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seinem persönlichen Umfeld zu verschaffen. Es ist dabei wichtig, wie die Erziehungsberechtigten und die Kinder und Jugendlichen die Situation selbst beurteilen und was diese tun können, damit ein Kind wieder sicher und geschützt ist.

Die Fachkräfte des ASD gehen allen Hinweisen auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen nach und schätzen das Gefährdungsrisiko ein. Dazu wird jede eingehende Mitteilung zunächst einer ersten Bewertung unterzogen: Sind darin Anhaltspunkte für eine Gefährdung zu erkennen? Und welches Vorgehen erscheint in diesem Fall sinnvoll? 

Kein ASD kann den Kinderschutz alleine sicherstellen. Deshalb sind auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe und Fachkräfte aus anderen Bereichen, wie z. B. Schule und Gesundheitswesen, dazu verpflichtet, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen und die eigenen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz des Kindes zu prüfen. Wenn diese nicht ausreichen, sind sie befugt und aufgefordert, das Jugendamt – sprich: den ASD – zu informieren.

Weitere Informationen

Information und Beratung durch des ASD

Mit seinem Beratungsangebot wendet sich der ASD direkt an Mütter, Väter und andere Sorgeberechtigte sowie an Kinder und Jugendliche selbst.

Die Fachkräfte des ASD beraten bei Fragen der Erziehung, des partnerschaftlichen Zusammenlebens oder bei Konflikten in der Familie.

Informationsanfragen und Beratungswünsche können direkt an den ASD gerichtet werden, ohne dass dafür ein Antrag oder andere Voraussetzungen notwendig sind.

Der ASD berät Mütter und Väter auch bei Partnerschaftskonflikten bis hin zur Trennung und Scheidung. Die Beratung soll die Elternteile darin stärken, Konflikte zu lösen und ihre Elternverantwortung auch weiterhin in einer für das Kind positiven Weise wahrzunehmen

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind bei ihrer Aufgabenwahrnehmung an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Alle persönlichen Angaben und Daten der Ratsuchenden werden daher vertraulich behandelt.

Die Beratungen und Vermittlungen sind kostenlos.

Grundsätzlich erfolgt die Inanspruchnahme der Hilfe- und Unterstützungsleistungen des ASD auf freiwilliger Basis.

Die Mütter oder Väter bzw. die jungen Menschen entscheiden selbst, ob sie die Angebote annehmen möchten.

Für umfassendere Hilfen wie die Hilfen zur Erziehung oder die Leistungen der Eingliederungshilfe müssen sie selbst einen Antrag stellen.
Auch wenn andere Institutionen wie Gerichte oder Schulen an den ASD verweisen, bleibt die Hilfe freiwillig. Denn: Hilfe kann nur gelingen, wenn Menschen darin für sich einen Sinn sehen und motiviert sind, an Veränderung mitzuwirken.

Die Fachkräfte im ASD versuchen daher sehr genau herauszufinden, was sich aus Sicht der einzelnen Familienmitglieder verbessern soll. Erst die Ziele der Familie geben der Hilfe die Richtung. 

Etwas anders gilt im Kinderschutz: Wenn ein Kind oder Jugendlicher in Gefahr zu sein scheint, sind dessen Eltern verpflichtet, an der Gefährdungseinschätzung mitzuwirken.

Hilfeplanung im ASD

Erziehung ist kein Kinderspiel. Damit sich Probleme in der Erziehung nicht nachteilig auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auswirken, gibt es die Hilfen zur Erziehung.

Wenn junge Menschen unter belastenden Bedingungen aufwachsen und ihr Wohl oder ihre Teilhabe nicht gewährleistet sind, haben sie bzw. ihre Sorgeberechtigten ein Recht auf eine Hilfe zur Erziehung, wie z. B. eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine Erziehungsbeistandschaft, eine Eingliederungshilfe oder eine Hilfe für junge Volljährige.

Die Inanspruchnahme der Hilfen ist freiwillig und erfolgt auf mündlichen oder schriftlichen Antrag. Der ASD sorgt dafür, dass Menschen zu ihrem Recht kommen.

Im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Hilfeplanung prüft, vermittelt und begleitet der ASD, welche Hilfe im Einzelfall notwendig und geeignet ist. Die Hilfen selbst werden dann nicht mehr durch den ASD, sondern durch einen freien Träger erbracht.

Die Fachkräfte im ASD behalten aber die Verantwortung: Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die jungen Menschen auch tatsächlich ihre mit der Hilfe verbundenen Ziele erreichen können. Dazu koordinieren und moderieren sie regelmäßig Hilfeplangespräche. Hier besprechen alle Beteiligten, ob die Hilfe so fortgesetzt wird oder ob Anpassungen oder Veränderungen notwendig sind.

Mitwirkung im Gerichtsverfahren durch den ASD

Ob Sorgerechtsregelungen oder strittige Umgangsfragen – in solchen Gerichtsverfahren muss das Wohl von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.

Der ASD ist hier gefragt, sein Wissen in laufende familiengerichtliche Verfahren einzubringen. Als sozialpädagogische Instanz werden die Fachkräfte des ASD von den Gerichten hinzugezogen. Sie bringen erzieherische und soziale Aspekte ein oder informieren über angebotene, in Anspruch genommene und weiterführende Hilfen.

Eine ähnlich beratende Funktion nimmt der ASD auch in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz ein, wenn junge Menschen straffällig werden. Im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren betreuen die Fachkräfte die angeklagten jungen Menschen während des gesamten Verfahrens,

Arbeit im Einzelfall und im Bezirk

Die Fachkräfte im ASD orientieren sich bei ihrer Arbeit in erster Linie an den konkreten Anliegen und Bedarfen jeder einzelnen hilfesuchenden Person oder Familie – in vielen Jugendämtern blickt der ASD aber auch über den Einzelfall hinaus.

Häufig sind die Fachkräfte des ASD in den Stadtteilen oder Gemeinden vor Ort anzutreffen und haben dort ein Ohr für die Sorgen und Nöten der Menschen. Denn viele Eltern und Kinder kämpfen mit ähnlichen Problemen und Belastungen und können von Gruppenangeboten profitieren. Die ASD-Fachkräfte geben Impulse für die örtliche Planung von Angeboten und tragen dazu bei, dass beispielsweise ein Treff für Alleinerziehende, Gruppenangebote für Jugendliche oder Projekte mit ehrenamtlichen Patinnen und Paten für Familien entstehen.

Sinnvoller Einsatz für Kinder – Claudia vom Kinderschutzteam im Kreisjugendamt

„Wir können euch Vertrauen“, sagen die Eltern zu Claudia vom Kinderschutzteam. Das Jugendamt hilft, wenn Eltern ausfallen. Dabei werden Entscheidungen nicht alleine getroffen, sondern immer im Team abgewogen.

Reportagen über die Arbeit im ASD

Spiegel TV: „Der Kinderretter“

Für ihre mit dem Hermine-Albers-Medienpreis 2020 ausgezeichnete Reportagereihe „Der Kinderretter“ hat die Journalistin Sanja Hardinghaus den Sozialpädagogen Florian Fischer vom Jugendamt Braunschweig monatelang bei seiner Arbeit begleitet. Die Reihe wurde in mehreren Folgen ausgestrahlt (Notruf aus der Nachbarschaft, Sein schwerster Fall, Mütter am Ende und Eine Mutter kämpft um ihr Baby).

 

ARD Mediathek: „Im Jugendamt“

Über zwei Jahre hat der Filmemacher Wolfram Seeger die tägliche Arbeit im Jugendamt Bergisch Gladbach mit der Kamera begleitet.

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