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Unsere Arbeitsweise

Das Jugendamt bündelt viele Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien und vermittelt diese.

Das Jugendamt ist zentrale Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bei allen Fragen, die das Aufwachsen und die Erziehung von Kindern sowie das Zusammenleben als Familie betreffen. Die Arbeit erfolgt entsprechend gemeinsamer Prinzipien.

Unsere Prinzipien

Die folgenden fachlichen Prinzipien kennzeichnen die Arbeit der Jugendämter:

Alltagsorientierung

Kinder, Jugendliche und Familien werden in ihren sozialen Bezügen gesehen; der Blick richtet sich vor allem auf ihre Stärken und Kompetenzen. Fachkräfte sind Partner bei der Suche nach Lösungen in schwierigen und problematischen Situationen.

Hilfe zur Selbsthilfe

Kinder, Jugendliche und Familien werden in ihrer Fähigkeit gestärkt, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Partizipation

Kinder und Jugendliche haben ein Recht in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt zu werden und mitzubestimmen. Auch Hilfen können nur erfolgreich sein, wenn sie gewollt sind und an den Zielen und Bedarfen der einzelnen Familienmitglieder ansetzen. Entsprechend bedeutsam sind Möglichkeiten der Beteiligung, Mitbestimmung und der Teilhabe etwa bei der Planung von Angeboten oder Hilfen.

Prävention

Durch ein kinderfreundliches Umfeld und Hilfeangebote für besondere Lebenssituationen wie zum Beispiel Trennung und Scheidung wird Krisen und Konflikten möglichst vorgebeugt.

Regionalisierung/Dezentralisierung

Angebote und Hilfen werden in die Infrastruktur vor Ort beispielweise im Stadtteil eingebettet. Sie sind so für Kinder, Jugendliche und Familien leicht erreichbar und zugänglich.

Offenheit für Kritik

Zu einer zufriedenstellenden Dienstleistung und einem konstruktiven Zusammenwirken mit Eltern, Kindern und Jugendlichen gehört eine Kultur des richtigen Umgangs mit Anregungen, Kritik und Beschwerden.

Was können Sie tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Sie mit der Arbeit des Jugendamtes unzufrieden sind. Hierfür gibt es viele Ursachen. Sie können vielleicht eine Entscheidung nicht nachvollziehen, Sie fühlen sich nicht gut beraten oder Sie können nicht herausfinden, wer für Ihr Anliegen zuständig ist. Es können aber auch handfeste Konflikte vorliegen, wenn es beispielsweise um Unterhaltsansprüche, um Sorgerechtsfragen oder gar um die Herausnahme von Kindern aus der Familie geht.
 

  • Zunächst einmal empfiehlt es sich, im Jugendamt selbst oder in der zuständigen Kommunalverwaltung nach einer internen Beschwerdestelle zu fragen.

    Sollte es eine solche nicht geben, sind die jeweiligen Vorgesetzten einzubinden, um die Angelegenheit mit diesen zu klären.

    Sie können davon ausgehen, dass auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jugendamt sehr an einer zufriedenstellenden Dienstleistung und an einem konstruktiven Zusammenwirken mit Eltern, Kindern und Jugendlichen gelegen ist. Deshalb lassen sich auf diesen Wegen meist gute Ergebnisse erzielen.
     
  • Bei schwerwiegenden Eingriffen wie der Herausnahme eines Kindes aus der Familie oder schwierigen Sorgerechtsstreitigkeiten handelt das Jugendamt immer in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, das für die rechtlichen Entscheidungen zuständig ist.

    Das heißt, es gibt schon eine zweite Instanz, die das Handeln des Jugendamtes beurteilt und prüft.
     
  • In allen jugendamtsbezogenen Fragen können Sie sich außerdem bei einer der unabhängigen Ombudsstellen, die es inzwischen in fast allen Bundesländern gibt, Rat holen. 

    Die Ombudsstellen sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen. Sie richten ihren Blick auf das Kindeswohl, auf die Rechte der Kinder und auf die Rechte der Eltern gleichermaßen. Ziel der Beratung ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für die Ratsuchenden entstehen keine Kosten.

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