- Warum brauchen wir den Jugendschutz?
- Gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz – was ist der Unterschied?
- Was dürfen Kinder und Jugendliche ab welchem Alter?
- Welche Gesetze gelten im Jugendschutz?
- Was unterscheidet den Jugendschutz vom Kinderschutz?
- Weitere Informationen
- Weiterführende Links
- Wie das Jugendamt Kinder und Jugendliche darüber hinaus unterstützt
- Kinderschutz
Warum brauchen wir den Jugendschutz?
Junge Menschen sind vielfältigen Einflüssen ausgesetzt, die sie in ihren verschiedenen Alters- und Entwicklungsphasen noch nicht in jeder Hinsicht zuverlässig beurteilen können. Sie brauchen deshalb einen besonderen Schutz vor Gefährdungen.
Dieser Schutz wird zum einen durch staatliche Regelungen, durch den so genannten gesetzlichen Jugendschutz, gewährleistet. Diese Regelungen können ihre volle Wirkung aber nur entfalten, wenn die Kinder und Jugendlichen selbst befähigt werden, sich zu schützen. Dies ermöglicht der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, der beim Jugendamt angesiedelt ist.
Gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz – was ist der Unterschied?
Wirksamer Jugendschutz beinhaltet eine Kombination aus gesetzlichen und erzieherischen Regelungen und Angeboten.
Der gesetzliche Jugendschutz hat den Schutz der jungen Menschen vor Gefahren im Blick und wendet sich dabei an die Erwachsenen, die ihre Verantwortung gegenüber den jungen Menschen wahrnehmen müssen. Hierbei geht es um rechtlich wirksame Regeln und um Kontrolle. Ziel ist beispielsweise eine altersgemäße Nutzung von alkoholischen Getränken, Bild- und Ton-Trägern (Fotos, Videos, Musik, Computerspiele) und sozialen Medien. Die Regelungen des gesetzlichen Jugendschutzes sind vor allem im Jugendschutzgesetz verankert.
Für einen wirksamen Jugendschutz reichen gesetzliche Regeln und Kontrollen aber nicht aus. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz trägt dazu bei, dass junge Menschen die Fähigkeit entwickeln, Gefährdungen selbst zu erkennen und zu lernen, mit potentiell gefährlichen Verlockungen kompetent umzugehen. Verschiedene Angebote tragen zur Ausbildung der Urteilsfähigkeit und Selbstbestimmung junger Menschen bei. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert und werden vom Jugendamt vor Ort bereitgestellt.
Was dürfen Kinder und Jugendliche ab welchem Alter?
Viele Eltern und Sorgeberechtigte sind unsicher, was ihre Kinder ab welchem Alter dürfen und was nicht.
Allgemein bekannt ist, dass hochprozentige Alkoholika nicht an Minderjährige unter 18 Jahren ausgeschenkt werden dürfen. Wie aber verhält es sich mit Bier? Wie lange darf jemand im Alter von 14 Jahren abends ohne Begleitung im öffentlichen Raum unterwegs sein? Mit dem Jugendschutz-Rechner erhalten Eltern und Sorgeberechtigte - oder auch die Kinder und Jugendlichen selbst - Antworten auf diese und viele andere Fragen.
Welche Gesetze gelten im Jugendschutz?
Der gesetzliche und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt.
- Das Jugendschutzgesetz regelt den Jugendschutz in der Öffentlichkeit. Es gibt Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Jugendliche Alkohol und Zigaretten erwerben und konsumieren dürfen oder wie lange sie sich abends in Gaststätten oder alleine im öffentlichen Raum aufhalten dürfen.
- Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Er fördert die Eigenverantwortlichkeit der jungen Menschen und unterstützt die Eltern in ihren Aufgaben.
- Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien. Im Kino oder Fernsehen gibt es deswegen beispielsweise Empfehlungen, ab welcher Altersstufe ein Film für Kinder oder Jugendliche freigegeben ist.
- Der Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Hier erhält man unter anderem Informationen zu Pausenregelungen für Jugendliche, die berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden.
Was unterscheidet den Jugendschutz vom Kinderschutz?
Der Jugendschutz nimmt die Gesamtheit aller Kinder und Jugendlichen in den Blick, der Kinderschutz das Wohl des einzelnen Kindes oder Jugendlichen.
Beim Jugendschutz geht es darum, Kinder und Jugendliche vor allgemeinen gesellschaftlichen und gesundheitlichen Gefahren zu bewahren und sie zu befähigen, kompetent mit Medien, Genussmitteln und anderen potentiellen Gefährdungen umzugehen. Der Jugendschutz nimmt die Gesamtheit aller Kinder und Jugendlichen in den Blick.
Beim Kinderschutz geht es darum, Kinder und Jugendliche vor einer konkret bestehenden Gefährdung zu bewahren, bei der eine Schädigung des körperlichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes zu befürchten ist. Das bezieht sich vor allem auf den Schutz vor Vernachlässigung, körperlicher oder psychischer Gewalt oder sexuellem Missbrauch. Der Kinderschutz nimmt vor allem das Wohl des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in den Blick.
Weitere Informationen
Das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen, indem es den Zugang zu gesundheitsgefährdenden Produkten, zu Filmen und Medien sowie Aufenthalte an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit an Altersstufen bindet.
Das Gesetz wendet sich dabei nicht in erster Linie an Kinder und Jugendliche, sondern an Erwachsene, wie beispielsweise Gewerbetreibende oder Veranstalter und deren Beschäftigte. Es verpflichtet sie, gefährdende Einflüsse von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten.
Das Jugendschutzgesetz bestimmt die altersgemäßen Zugänge und gilt in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Geschäften, Gaststätten, Kinos, Clubs, Spielhallen, an Straßen und öffentlichen Plätzen. Als öffentlich gelten auch Räume und Orte, bei denen Eintrittsgeld zu zahlen ist, wie bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen. Für nicht-öffentliche, private Veranstaltungen oder Vereinsfeiern gilt das Gesetz nicht.
Weil der Konsum von Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken gesundheitsgefährdend ist, enthält das Jugendschutzgesetz auch Regelungen zur Altersfreigabe dieser Waren.
Das Jugendschutzgesetz legt weiter fest, ab welchem Alter Jugendliche Zugang zu bestimmten Medien erhalten dürfen. Das betrifft in erster Linie Kinofilme, darüber hinaus aber auch Videos sowie Computer- und Videospiele, wenn diese in Form sogenannter Trägermedien vorliegen (also auf CD, DVD, etc.). Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Medien, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, und solchen, die ihre Entwicklung gefährden können.
Die Polizei ist zur Kontrolle der jugendgesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Landesgesetze regeln, wie Jugendämter und Ordnungsbehörden in diesen Fällen zusammenarbeiten. Für die Umsetzung des Jugendschutzes können das Jugendamt, die Träger der freien Jugendhilfe, die Schule, die Polizei und die Ordnungsbehörden in der Öffentlichkeit zusammenarbeiten. Sie können hierbei auf besondere Gefährdungen für Kinder und Jugendliche hinweisen und Jugendschutzmaßnahmen anregen. So führen Jugendamt und Ordnungsamt in manchen Orten bei Großveranstaltungen, wie Karnevalsumzügen oder Stadtfesten gemeinsam Jugendschutzkontrollen durch, um sicherzustellen, dass Alkohol und Nikotin nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Im Jugendschutzrechner werden die Regelungen des Jugendschutzgesetzes für die einzelnen Altersgruppen dargestellt
Der Jugendschutz im Bereich der Medien
Für die an Träger gebundenen Medien (CD, DVD...) gilt das Jugendschutzgesetz (siehe oben). Für den Bereich von Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Online-Medien (Social Media, Internetseiten) regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) entsprechende Zugangsbeschränkungen und Vorgaben für Anbieter.
Insbesondere Regelungen für den Bereich der Online-Medien müssen immer wieder an die jeweils neuesten Entwicklungen angepasst werden. Aber wegen der schnellen Entwicklungen im Netz sind sie nicht immer ganz aktuell.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt.
Es ist Aufgabe des Jugendamtes, dafür zu sorgen, dass Informations- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern und Sorgeberechtigte vor Ort zur Verfügung stehen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist pädagogisch ausgerichtet und dient der Prävention, der Information sowie der Bildung und Erziehung. Wesentlich ist hier die Vermittlung von Medienkompetenz und die Aufklärung und Vorbeugung zu Gewalt und sexuellem Missbrauch. Es geht dabei nicht um Warnungen und Vorschriften, sondern um die Befähigung der jungen Menschen, sich selbstständig und kritisch mit gefährdenden Inhalten auseinanderzusetzen und auch die Stärke zu haben, Nein zu sagen. Hierzu sind pädagogische Angebote geeignet, die die Persönlichkeit stärken und soziale Kompetenzen einüben – wie zum Beispiel Angebote der Jugendarbeit, die von Jugendämtern und freien Trägern entwickelt und vorgehalten werden.
Jugendarbeitsschutz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt junge Menschen am Beginn ihres Berufs- und Arbeitslebens vor Überbeanspruchung und Gefahren am Arbeitsplatz. Übermäßige Belastungen durch die Berufsarbeit, die sich meist am Leistungsvermögen Erwachsener orientiert, kann gerade bei jungen Menschen zu gesundheitlichen Schäden sowie zur Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Entwicklung führen. Dem Schutz minderjähriger Beschäftigter muss daher im Rahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt werden. Grundsätzlich dürfen junge Menschen unter 15 Jahren keiner Beschäftigung nachgehen. Aber für die Altersstufe der 13- bis 15-Jährigen gibt es einige Ausnahmen - wie Schülerpraktika oder Zeitungen austragen -, sofern die Eltern ihre Einwilligung erteilen.