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Kinderschutz

Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen schützen

Manchmal erleben Kinder Gewalt oder Vernachlässigung in ihrer Familie und drohen in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen. In solchen Situationen brauchen Kinder und Jugendliche jemanden, der ihre Rechte wahrt und sie wirksam schützt – und Eltern brauchen Hilfe, damit sie wieder verantwortlich für ihre Kinder sorgen können. Beides leisten die Jugendämter.

Was bedeutet Kinderschutz?

Jedes Kind hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen.

Frei von Gewalt und unterstützt durch Erziehung, Bildung und Förderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit und ihre Stärken entwickeln können. Gerade die Jüngsten in der Gesellschaft bedürfen des besonderen Schutzes.

In der Regel sind es die Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am stärksten am Herzen liegt. Deshalb schreibt unsere Verfassung – das Grundgesetz – das Recht auf Erziehung den Eltern zu.

Weil Erziehung eine schwierige Aufgabe ist, haben Eltern dabei das Recht, vielerlei Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt trägt die Verantwortung dafür, dass diese vor Ort ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Aber auch Kinder haben eigene Rechte – und Eltern entsprechende Pflichten. Eltern müssen dafür sorgen, dass lebenswichtige Grundbedürfnisse ihrer Kinder - etwa nach Nahrung, nach gesundheitlicher Versorgung, nach einem sicheren Lebensort, nach verlässlichen Bezugspersonen – befriedigt werden. Und sie dürfen die Rechte ihrer Kinder nicht verletzen.

Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung grob vernachlässigen oder missbrauchen, dann muss der Staat aktiv werden und Kinder und Jugendliche schützen. Stellvertretend nehmen diese Aufgabe vor allem die Jugendämter und die Familiengerichte wahr.

Was leistet das Jugendamt im Kinderschutz?

Das Jugendamt ermöglicht Kindern und Jugendlichen ein sicheres und gesundes Aufwachsen.

Das Jugendamt

  • steht Eltern mit Information, Beratung und Hilfe bei Erziehungsfragen sowie in krisenhaften Situationen zur Seite
  • ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Sie haben das Recht, sich beraten zu lassen. Bei Bedarf kann ihnen das Jugendamt ein sicheres Dach über dem Kopf vermitteln.
  • geht allen Hinweisen, dass Kinder und Jugendliche gefährdet sein könnten, nach. Bei der Frage „Was tun?“ ist das Jugendamt auch für Fachkräfte und andere Personen, die sich um ein Kind sorgen, die zentrale Anlaufstelle.
  • geht aktiv auf Familien zu und organisiert Hilfe oder Schutz, sobald Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. In Notsituationen kann das Jugendamt Familien mit einem breiten Spektrum an Hilfen Entlastung und Unterstützung bieten.

Dabei baut das Jugendamt auf ein umfassendes, abgestuftes System von Hilfen, die vor Ort vorgehalten werden. Dieses reicht von vielfältigen Angeboten zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zur Prävention von Gefahrensituationen über praktische Unterstützung in Krisen bis hin zu den Maßnahmen und Hilfen, die Kinder und Jugendliche bei akuten Gefährdungen wirksam schützen.

Sinnvoller Einsatz für Kinder - Claudia vom Kinderschutzteam im Kreisjugendamt Paderborn

"Wir können euch Vertrauen", sagen die Eltern zu Claudia vom Kinderschutzteam. Das Jugendamt hilft, wenn Eltern ausfallen. Dabei werden Entscheidungen nicht alleine getroffen, sondern immer im Team abgewogen.

Was macht das Jugendamt, wenn es erfährt, dass Kinder oder Jugendliche gefährdet sind?

Wenn es Hinweise gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes Schaden nehmen könnten, dann muss das Jugendamt handeln.

Das Jugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und zum Schutz von Kindern tätig zu werden.

Das Gesetz regelt dabei, welche Schritte bei Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung verbindlich im Jugendamt einzuhalten sind. Dazu gehört, dass

  • jede Mitteilung geprüft und schriftlich dokumentiert wird,
  • sich die Fachkräfte in der Regel einen persönlichen Eindruck davon verschaffen, wie es dem Kind und seinen Geschwistern zu Hause geht,
  • Fachkräfte ihre Einschätzung auf fundiertes sozialpädagogisches Handwerkszeug wie Einschätzungsbögen und Leitfragen stützen,
  • immer mehrere Fachkräfte gemeinsam die Situation einschätzen und mögliche Lösungswege beraten.
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung des Kindeswohls in der Familie eingeleitet werden.
  • Kinder oder Jugendliche sicher außerhalb der Familie untergebracht werden, wenn das Kindeswohl in der Familie nicht gewährleistet werden kann.

Die Jugendämter orientieren sich bei ihrem Vorgehen an diesen Schritten, immer verbunden mit dem Ziel die notwendige und am besten geeignete Hilfe für jeden einzelnen Fall zu finden.

Kann das Jugendamt ein Kind aus einer Familie nehmen?

Um den notwendigen Schutz wieder zu sichern, setzt das Jugendamt vorrangig auf die Eltern.

Manchmal sind es eigene Sorgen der Eltern oder Überforderung, weshalb Kinder aus dem Blick geraten oder Eltern gewalttätig werden. Dann werden die Eltern nach Möglichkeit so gestärkt und unterstützt, dass sie sich wieder verantwortlich um ihre Kinder kümmern können.

Wenn Eltern Hilfen nicht annehmen wollen oder trotz Unterstützung nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können, dann kann ein Jugendamt bei akuter Gefahr selbst kurzfristig - auch gegen den Willen der Eltern - die notwendige Hilfe für ein Kind organisieren: Es kann ein Kind vorübergehend aus der Familie nehmen und sicher unterbringen. Voraussetzung für eine sogenannte „Inobhutnahme“ ist immer, dass eine tatsächliche Gefahr für das Kind besteht oder Kinder und Jugendliche selbst darum bitten, nicht mehr nach Hause zurückkehren zu müssen.

Wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und ihre Kinder ausreichend zu schützen und zu versorgen, muss das Jugendamt das Familiengericht einschalten. Das Familiengericht entscheidet dann, ob Eltern zur Mitwirkung verpflichtet werden oder ob Eingriffe in das Sorgerecht oder auch eine Herausnahme des Kindes notwendig sind.

"Rettungsinsel": Kinder- und Jugendnotdienst Nürnberg

In Notsituationen auffangen und langfristige Perspektiven entwickeln – das macht sich der Kinder- und Jugendnotdienst in Nürnberg als "Rettungsinsel" zur Aufgabe.

Wie arbeiten Jugendamt und Familiengericht zusammen?

In Gefahrensituationen kann das Jugendamt kurzfristig auch gegen den Willen der Eltern Kinder und Jugendliche vorübergehend in Obhut nehmen. Es ist aber nicht befugt, die Rechte von Eltern zu beschränken.

Wenn Eltern für das Kind notwendige Hilfen verweigern, muss das Jugendamt deshalb das Familiengericht einschalten.

In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern sucht das Familiengericht zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung für das Kind und versucht, die Eltern zur Annahme von Unterstützung zu motivieren. Wenn es das Wohl des Kindes erfordert, kann das Familiengericht Mütter und Väter auch zur Annahme von Hilfen verpflichten oder über das Sorgerecht und den zukünftigen Lebensort der Kinder entscheiden.

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht und ist an den Gesprächen und am Verfahren beteiligt. Es bringt sein Wissen über die Situation in der Familie und die Entwicklung des Kindes ein und schlägt geeignete Hilfen vor. Das Familiengericht prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen wirksam und weiterhin notwendig sind.

Weitere Informationen

Das Recht auf Erziehung liegt bei den Eltern

Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder – so steht es im Grundgesetz.

Über Erziehung lässt sich bekanntlich streiten. Was zu einer gesunden Ernährung gehört, wie viel Fernsehen für ein Kind verträglich ist, wann ein Kind was selbstständig erledigen kann – darauf gibt es unterschiedliche Antworten. Eltern ringen bei diesen Fragen mit ihren Kindern um gute Lösungen. Niemand möchte, dass sich in solche Diskussionen der Staat einmischt. Deshalb gewährt das Grundgesetz Müttern und Vätern in der Gestaltung ihrer Erziehung einen großen Spielraum. Sie entscheiden, an welchen Werten sie ihre Erziehung ausrichten, welche Schule das Kind besucht, oder wie sie beispielsweise nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht gestalten möchten. Wenn Kinder und Jugendliche aber gefährdet sind, dann bedürfen sie unser aller Schutz. Die Jugendämter sind – neben den Familiengerichten - die Instanzen, die in unserer Gesellschaft in besonderer Weise über das Wohl von Kindern wachen.

Kinderschutz geht alle etwas an

Kein Jugendamt kann den Kinderschutz isoliert sicherstellen.

Ob es gelingt, ein Kind nachhaltig vor Gewalt oder Gefährdungen zu schützen, ist abhängig davon, wie sensibel sein Umfeld auf Signale und Hinweise reagiert und welches System an vertrauensvollen Ansprechpersonen, privaten und professionellen Hilfen mobilisiert werden kann. Deshalb hat der Gesetzgeber alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Jugendzentren, Heimen oder Wohngruppen in den Schutzauftrag eingeschlossen. Auch andere Berufsgruppen mit Kontakt zu Kindern. wie etwa Personal im Gesundheitsbereich, Fachkräfte von Beratungsstellen oder Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Dabei sollen sie das Gefährdungsrisiko (möglichst unter Einbezug der Betroffenen) einschätzen, die eigenen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz des Kindes prüfen und wenn nötig das Jugendamt – sprich: den ASD – informieren.

Kinderschutz lässt sich nur in gemeinsamer Verantwortung realisieren. Deshalb arbeitet das Jugendamt mit freien Trägern in der Kindertagesbetreuung, der Jugendförderung oder den Hilfen zur Erziehung und mit Akteuren aus anderen Handlungsfeldern wie Schule, Gesundheitswesen, Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften eng zusammen.

Es schließt mit diesen Trägern und Organisationen Vereinbarungen zur Vorgehensweise im Kinderschutz und ermöglicht allen Personen, die Hinweise auf Gefährdungssituationen wahrnehmen, eine unabhängige Beratung. In dieser Beratung können Fachkräfte ihre Wahrnehmungen und Sorgen um ein Kind besprechen und weitere Schritte planen.

Kinderschutz geht alle etwas an – Kinder brauchen immer Ansprechpersonen in Schulen, Kindergärten, in Arztpraxen, aber auch in ihrer Nachbarschaft, die ihre Nöte und Signale wahr- und ernstnehmen. Gleichzeitig brauchen sie aber auch Menschen, die ihren Eltern immer wieder Mut machen, Hilfen anzunehmen und ihnen die Ängste vor dem Jugendamt nehmen.

Qualitätsentwicklung im Kinderschutz

Die Jugendämter arbeiten kontinuierlich daran, die Qualität ihrer Arbeit im Kinderschutz weiterzuentwickeln.

  • Die Fachkräfte der Jugendämter analysieren regelmäßig, wie Hilfen gelungen sind, um aus den Verläufen für die Zukunft zu lernen.
  • Die Fachkräfte der Jugendämter besuchen regelmäßig Fortbildungen.
  • Die Jugendämter organisieren Arbeitskreise und Veranstaltungen gemeinsam mit dem Gesundheitswesen, Schulen, Polizei, Gerichten usw., um ein umfassendes Sicherheitsnetz für Kinder, Jugendliche und Familien zu knüpfen.
  • Die Jugendämter schaffen Möglichkeiten der Beschwerde für Eltern, Kinder und Jugendliche, um aus deren Perspektiven und Erfahrungen zu lernen.
  • Auf Bundes- und Länderebene gibt es unterschiedliche Arbeitszusammenhänge, in denen schwierige Fallverläufe gemeinsam analysiert und auf Lösungsmöglichkeiten hin untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Arbeitsprozesse werden in die Praxis zurückgespiegelt.

Vorgehensweisen der Jugendämter im Kinderschutz

Kinderschutz ist eine sehr komplexe Aufgabe.

Signale und Äußerungen von Kindern sind selten eindeutig: Wann ist ein Kind tatsächlich gestürzt? Wann sind blaue Flecken, Striemen oder Blutergüsse Folge von Misshandlungen und Schlägen? Damit der Schutz von Kindern gelingt und Fachkräfte klare Orientierung für ihr Handeln haben, gibt es ein paar Grundsätze, an denen die Jugendämter ihr Handeln ausrichten:

Ausrichtung: Wohl des Kindes – Kinderschutz zielt darauf, ausreichende Entwicklungsbedingungen und eine gewaltfreie Umgebung für Kinder und Jugendliche sicherzustellen. Der Blick der Fachkräfte richtet sich daher immer zuallererst auf das Wohl der Kinder: Wie geht es ihnen? Entwickeln sie sich altersgerecht? Können sie angstfrei aufwachsen?

Vorrang: Unterstützung der Eltern – Der beste Schutz für Kinder sind starke Eltern. Deshalb wendet sich das Jugendamt selbst in Gefahrensituationen zuallererst den Eltern zu. Es bestärkt sie, die Sorge für ihre Kinder zu übernehmen, und klärt, was Eltern (noch) zu leisten in der Lage sind. Gemeinsam mit den Eltern suchen die Fachkräfte nach Lösungen und stellen die notwendige Hilfe und Unterstützung bereit.

Ziel: Freiwilligkeit – Das Jugendamt ist Partner in der Erziehung von Kindern. Deshalb setzt es auf die freiwillige Annahme von Hilfen. Wenn Eltern, Kinder und Jugendliche selber etwas verändern wollen, dann steigen auch die Chancen für den Erfolg.

Einbeziehung: Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche – Die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kindern und Eltern steht an erster Stelle. Wo sehen sie selbst die Probleme und Schwierigkeiten, wo die Ursachen dafür? Was müsste sich aus ihrer Sicht verändern, damit es den Kindern in der Familie wieder gut geht? Und was können sie selbst dafür tun? 

Ganzheitlichkeit: Sich ein umfassendes Bild machen – Um beurteilen zu können, ob ein Kind gefährdet ist, benötigen Fachkräfte ein umfassendes Bild der Familie. Sie sprechen mit den Eltern und Kindern und Jugendlichen und besuchen sie zu Hause. Sie setzen sich bei Bedarf auch mit anderen Kontaktpersonen der Kinder zum Beispiel in Kindergarten oder Schule in Verbindung. Was belastet das Kind? Nehmen Eltern die vorhandenen Probleme wahr, wollen sie etwas verändern und können sie Hilfe annehmen? Welche Fähigkeiten, Personen, Stärken in den Familien und in ihrem Umfeld wirken sich schützend für das Kind aus?

Zusammenwirken: mehrere Fachkräfte arbeiten zusammen für einen Fall – Erfolgreicher Kinderschutz hängt davon ab, ob es gelingt, sich ein zutreffendes Bild von der familiären Situation zu machen und den bestmöglichen Lösungsweg für das Kind zu finden. Das kann eine Person nicht alleine leisten. Ein wichtiges Handlungsprinzip im Jugendamt ist es deshalb, über jeden Einzelfall immer in einem Team zu beraten. So wird sichergestellt, dass mehrere Perspektiven und ein breites Fachwissen einbezogen werden. Fachkräfte sind stets gefordert, ihre Sichtweisen und Entscheidungen mit Kolleginnen und Kollegen zu reflektieren und zu überprüfen.

Vorgehensweise: klar strukturiert - Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter, Bürger und Bürgerinnen – sie alle müssen sich auf eine fachlich gute Arbeit im Jugendamt verlassen können. Strukturierte, verpflichtende Verfahrensweisen in den Jugendämtern regeln deshalb, wie mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen umgegangen wird.

Verantwortlich handeln - im Interesse des Kindes

Lina kommt als Sorgenkind auf die Welt. Ihre Mutter hat während der Schwangerschaft Drogen konsumiert. Das Braunschweiger Jugendamt greift ein und organisiert Bereitschaftspflege. Dass Mutter und Kind so früh getrennt werden ist eine absolute Ausnahme.

Du bist nicht allein!

Erlebst du körperliche oder physische Gewalt?
Wende dich an dein Jugendamt!
Gemeinsam schaffen wir das und finden eine Lösung. Das zeigt auch eine Initiative aus NRW.
Dein zuständiges Jugendamt findest du weiter unten auf dieser Seite.

Zur NRW-Initiative #dubistnichtallein

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Über sexuellen Missbrauch zu sprechen, kann sehr belastend sein. Betroffene und Angehörige sollen niedrigschwellige Hilfe und Beratung erhalten. Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch unterstützt.

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Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – vor allem auch im persönlichen Umfeld

Die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ des BMFSFJ und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.

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