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Hilfen zur Erziehung

Hilfe für Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder – individuell, intensiv und längerfristig

In Familien können vielfältige Alltagsprobleme und Konflikte auftreten. Manche Eltern brauchen für einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie allein nicht zurechtkommen oder alles zu herausfordernd ist. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn ein Hilfebedarf festgestellt wird.

Wer bekommt Hilfen zur Erziehung?

In Deutschland sollen alle Menschen gut aufwachsen können. Deshalb haben sie ein Recht auf Erziehung und auf Förderung ihrer Entwicklung. Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese brauchen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Zum Beispiel bei

  • Schwierigkeiten in der Bewältigung des Familienalltages,
  • Krisen durch Trennung oder Scheidung,
  • Problemen durch Sucht, Gewalt oder Vernachlässigung,
  • in schwierigen Entwicklungsphasen.

Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen, um selbständig leben zu lernen.  

Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Jugendamt wenden. Wenn das Jugendamt Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. Ob Eltern diese Hilfen annehmen wollen, entscheiden sie selbst.

Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich aber auch selbstständig Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen. Auch andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormünder …) können Hilfe zur Erziehung beantragen.

 

Wann kommen Hilfen zur Erziehung in Frage?

Hilfen zur Erziehung werden in Familien eingesetzt, wenn Eltern und Kinder Unterstützung von außen brauchen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Das Jugendamt vermittelt Hilfen zur Erziehung, wenn Eltern, Kinder und Jugendliche selbst die familiäre Situation als problematisch einschätzen. Manchmal regen auch die Kindertageseinrichtung, die Schule, die Polizei etc. an, dass die Familie eine solche Unterstützung erhalten sollte.

Erziehungshilfen werden vom Jugendamt vermittelt, wenn

  • Familien durch Beziehungskonflikte, durch langanhaltende Arbeitslosigkeit oder dauerhafte Armut ihre Kinder nicht angemessen unterstützen und versorgen können.
  • bei einem oder bei beiden Elternteilen eine psychische Erkrankung oder ein Suchtproblem auftritt.
  • Eltern mit der Erziehung allein nicht mehr zurechtkommen.
  • es Kindern und Jugendlichen nicht gut geht und sie mit psychischen Problemen oder Auffälligkeiten wie z. B. aggressivem, selbstverletzendem oder depressivem Verhalten reagieren.
  • Kinder oder Jugendliche mit großen Lernschwierigkeiten zu kämpfen haben und vielleicht immer wieder die Schule schwänzen.
  • junge Volljährige über das 18. Lebensjahr hinaus Hilfen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit und für den Weg in die Selbständigkeit benötigen.

 

Wie bekommt man Hilfen zur Erziehung beim Jugendamt?

Um Hilfen zur Erziehung zu bekommen, müssen Eltern einen Antrag in ihrem Jugendamt stellen.

Mit Erziehungsfragen können sich Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter direkt an eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Wenn sie intensivere Unterstützung durch eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen wollen, können sie diese beim Jugendamt beantragen.
Die Fachkraft im Jugendamt erkundet und bespricht mit den Eltern und ihren Kindern, ob mit einer Hilfe zur Erziehung – und wenn ja mit welcher – die Situation für die Kinder oder Jugendlichen verbessert werden kann. Die Hilfe wird sehr persönlich auf den Bedarf und die Probleme in der Familie zugeschnitten. Es gilt gemeinsam herauszufinden, welche Hilfe die richtige ist. Diesen Prozess nennt man Hilfeplanung.

Die Hilfen selbst werden in der Regel nicht vom Jugendamt durchgeführt, sondern von sogenannten freien Trägern der Jugendhilfe. Eltern können selbst zwischen verschiedenen Anbietern wählen, wenn diese vergleichbare Angebote machen und damit keine höheren Kosten entstehen. Das ist bei stationären Hilfen in der Regel der Fall.

Was passiert bei einer Hilfe zur Erziehung?

Hilfen zur Erziehung bieten sozialpädagogische Unterstützung, die es Familien ermöglicht, ihre Probleme besser zu bewältigen.

Wichtig ist dabei, was die Eltern und ihr Kind benötigen. In der Regel wird eine intensivere und längerfristige Hilfe geplant. Die Hilfe kann im Lebensumfeld der Familien oder jungen Menschen (ambulant), in einer Tagesgruppe (teilstationär) oder an einem anderen Ort wie einer Wohngruppe oder Pflegefamilie (stationär) erbracht werden.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung

  • helfen Eltern in aktuell schwierigen Lebenssituationen, z. B. bei Erziehungsschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, in Familienkrisen wie Streit und Auseinanderbrechen der Familie, bei Vernachlässigung und Gewalt,
  • unterstützen Eltern bei Fragen und Problemen in der Erziehung und bei der Organisation des Alltags,
  • helfen Kindern und Jugendlichen in ihren Familien, mit ihren Freunden und mit der Schule klarzukommen.

 

Kann das Jugendamt Eltern verpflichten, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen?

Es gibt keine Pflicht, Hilfen anzunehmen.

Das Jugendamt kann die Eltern oder die jungen Volljährigen nicht zur Annahme der Hilfe verpflichten. Ob jemand eine Hilfe nutzen möchte, entscheidet jede:r selbst. Hilfen können nur funktionieren, wenn sich Mütter und Väter und auch die jungen Menschen selbst auf die Unterstützung durch die Fachkräfte einlassen können und mitarbeiten.

Nur bei einer Kindeswohlgefährdung kann Eltern die Annahme einer Hilfe durch das Familiengericht auferlegt werden.

Wer trägt die Kosten für die Hilfen zur Erziehung?

Alle ambulanten Hilfen zur Erziehung sind kostenfrei für Eltern und für junge Volljährige. Die Kosten trägt die Kommune.

Bei teilstationären und stationären Hilfen sind die leiblichen Eltern, die während der Zeit der Unterbringung den Unterhalt sparen, verpflichtet, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Hier wird der Kostenbeitrag nach ihrem Einkommen gestaffelt. Ist ihr Einkommen zu gering, haben sie zumindest einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.

Junge Volljährige, die teilstationäre oder stationäre Hilfe in Anspruch nehmen, müssen seit 2023 keine Kostenbeteiligung aus eigenem Einkommen und Vermögen mehr leisten. Lediglich „zweckgleiche Leistungen“ zum Beispiel Kindergeld, Renten oder anteilig BAföG (Bundes-Ausbildungs-Förderung) werden zur Kostenbeteiligung herangezogen.

Weitere Informationen

Bedeutung der Hilfen zur Erziehung

In Deutschland sollen alle jungen Menschen gut aufwachsen können. Deshalb haben sie ein Recht auf Erziehung und auf Förderung ihrer Entwicklung.

Kinder brauchen verlässliche Bezugspersonen, die sich um ihre Versorgung (mit Nahrung, Kleidung usw.) kümmern und ihnen Sicherheit, Bindung und Orientierung geben. Sie benötigen ein soziales Netz und Anerkennung, um zu erfahren, dass sie etwas wert sind und selbst etwas bewirken können.

In der Regel sind es die Mütter und Väter, die ihren Kindern diesen Rahmen bieten und für die notwendige Erziehung und Entwicklungsförderung sorgen. Erziehung ist aber eine herausfordernde Angelegenheit. Nicht immer schaffen es Eltern(teile), auf alle Grundbedürfnisse ihrer Kinder angemessen einzugehen. Damit Kinder sich auch unter schwierigen Bedingungen altersgerecht entwickeln können, gibt es die Hilfen zur Erziehung.

Ziele der Hilfen zur Erziehung

Das Ziel der Hilfen zur Erziehung ist es, das Aufwachsen und Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebenssituationen zu ermöglichen.

Die Hilfen zur Erziehung sollen Eltern helfen, die Verantwortung für die Erziehung der Kinder wieder selbst in die Hand zu nehmen. Die Hilfe wird so lange zur Verfügung gestellt, bis die Eltern möglichst wieder allein mit ihren Kindern klarkommen. Kindern und Jugendlichen wird bei der Persönlichkeitsentwicklung geholfen. In manchen Fällen ist es notwendig, dass Kinder und Jugendliche an einem anderen Lebensort (Pflegefamilie, stationäre Hilfen) aufwachsen können, weil sie vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können. Ältere Jugendliche und junge Volljährige werden beim Sprung in die Selbständigkeit unterstützt, wenn Eltern diese Unterstützung nicht leisten können.

Arten von Hilfen zur Erziehung

Jede Familie ist anders, und es ist sehr unterschiedlich, was alle Beteiligten sich an Unterstützung erhoffen oder was sie brauchen. Deshalb ist es wichtig, aus verschiedenen Hilfeformen diejenige auszuwählen, die für die individuellen Probleme am besten geeignet erscheint.

Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, die zwar vom Jugendamt vermittelt und zum größten Teil finanziert werden, aber in der Regel von freien Trägern der Erziehungshilfen (AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische, Rotes Kreuz, private Träger) angeboten werden.

  • Ambulante HZE

Ambulante Hilfen finden unmittelbar im sozialen Umfeld einer Familie statt, d. h. die Fachkraft besucht die Familie zu Hause oder begleitet Jugendliche in ihrem Alltag.

  • Teilstationäre HZE

In teilstationären Angeboten verbringen die Kinder (manchmal auch mit ihren Eltern) einen großen Teil ihres Alltags in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses. Dort werden sie versorgt und erhalten Anleitung in persönlichen, sozialen oder schulischen Fragen.

  • Stationäre HZE

Bei stationären Angeboten leben die Kinder und Jugendlichen vorübergehend oder auf Dauer außerhalb ihres Elternhauses, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe.

Da der Hilfebedarf eines jeden jungen Menschen und jeder Familie sehr unterschiedlich sein kann, ist das Spektrum der Hilfen zur Erziehung im Gesetz nicht genau festgelegt und kann flexibel gestaltet werden. Die Fachkraft im Jugendamt entwickelt gemeinsam mit allen Familienmitgliedern ein Konzept und kann dazu auch neue Hilfeformen oder eine Kombination der Hilfen vermitteln.

Wie sieht die sozialpädagogische Unterstützung in den Hilfen zur Erziehung aus?

Hilfen zur Erziehung sind längerfristige oder intensivere Hilfen für Familien. Kinder und junge Menschen. Dahinter steht eine Vielzahl beratender, begleitender oder betreuender sozialpädagogischer oder therapeutischer Angebote.

Beratung
Eltern werden von einer sozialpädagogischen Fachkraft in Fragen zur Erziehung und Alltagsgestaltung mit den Kindern beraten. Sie können in den Beratungsgesprächen eigene Stärken erkennen, ihr Verhalten reflektieren und Lösungen finden. Auch Kinder und Jugendliche können sich zu ihren Fragen und Problemen zum Beispiel im Elternhaus, in der Schule oder im Freundeskreis beraten lassen.


Begleitung
Die sozialpädagogische Fachkraft begleitet die Familien oder einzelne Familienmitglieder im Alltag. Sie geht beispielsweise mit der Mutter oder dem Vater gemeinsam zu einer Behörde oder gemeinsam in ein Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer des Kindes. Auf diese Weise können die Eltern lernen, zukünftig auch ohne Hilfe solche Termine wahrzunehmen. Kinder und Jugendliche, die mit ihrem Verhalten Schwierigkeiten haben oder schwierige Lebenssituationen bewältigen müssen, können auch an Gruppenangeboten teilnehmen – und hier beispielsweise lernen, mit Konflikten umzugehen, eigene Gewalterfahrungen zu verarbeiten oder mit der Trennung ihrer Eltern klarzukommen.


Betreuung
Sozialpädagogische Fachkräfte übernehmen den Teil der Verantwortung, den die Eltern nicht selbst tragen können, und betreuen zum Beispiel die Kinder in einer sozialpädagogischen Tagesgruppe. Dort werden sie im Anschluss an die Schule bis zum Abendessen sicher versorgt und in persönlichen, sozialen und schulischen Fragen angeleitet.
Wenn Kinder vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihren Familien leben können, müssen sie stationär untergebracht werden. Im Rahmen der stationären Erziehungshilfen werden sie in Wohngruppen oder Pflegefamilien betreut, ältere Jugendliche auch in eigenen Wohnungen.

Hilfeplanung

Hilfeplanung ist der Prozess, in dem die geeigneten Hilfen für Eltern oder junge Menschen ausgewählt, bewilligt und begleitet werden. Für diesen Prozess ist das Jugendamt zuständig. Dafür finden in der Regel mehrere Gespräche mit den Sorgeberechtigten und den jungen Menschen statt.

Im Laufe der Hilfe überprüft das Jugendamt immer wieder mit allen Beteiligten, ob die Eltern und die jungen Menschen mit der Unterstützung ihren Zielen näherkommen. Dazu finden regelmäßig weitere Hilfeplangespräche statt. Es kann sinnvoll sein, eine Hilfe im Verlauf zu verändern. Zum Beispiel, wenn es ein Mehr oder weniger an Hilfe braucht oder wenn sich die Situation in der Familie und damit die Ziele der Hilfen verändern.

 

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