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Trennungs- und Scheidungsberatung

Auch bei Trennung und Scheidung: Gemeinsam Eltern bleiben

Mütter und Väter haben Anspruch auf professionelle Hilfen bei Partnerschaftskonflikten, Familienkrisen, einer sich anbahnenden Trennung oder bei einer Scheidung. Die Hilfe soll dazu beitragen, Konflikte zwischen den Elternteilen zu bewältigen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung geht es darum, gute Lösungen für die gemeinsamen Kinder zu finden. Mit diesem Ziel beraten die Fachkräfte des Jugendamtes und wirken an Verfahren vor dem Familiengericht mit.

Familienkrisen, Trennung und Scheidung - an wen kann ich mich wenden?

Mütter und Väter können sich an das Jugendamt, an eine Erziehungsberatungsstelle oder eine Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle wenden. Die Beratung wird entweder vom Jugendamt selbst oder von einem freien Träger angeboten. Sie ist immer kostenfrei. 

Warum ist eine Beratung bei Trennung und Scheidung sinnvoll?

Ziel der Beratung ist es, Schwierigkeiten und Konflikte nach Beendigung der Partnerschaft zu besprechen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Bei einer anstehenden Trennung können die Eltern zusammen mit der Beraterin oder dem Berater überlegen, wie sie mit den Kindern darüber sprechen wollen und ein Konzept erarbeiten, wie sie sich in Zukunft gemeinsam verantwortlich um die Kinder kümmern werden.

Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinder besonders lange und intensiv unter Trennungskonflikten leiden, wenn sich Mütter und Väter in langwierigen Gerichtsverfahren streiten. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen zielt eine Beratung bei Familien- und Partnerschaftskrisen darauf ab, eine Eskalation zu verhindern. Die Belastungen für die Kinder sollen so gering wie möglich gehalten werden.

Dabei ist das Erarbeiten einer einvernehmlichen, von beiden Elternteilen getragenen Lösung zur zukünftigen Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge von besonderer Bedeutung. Das Ziel der Beratung ist erreicht, wenn die strittigen Fragen - zum Beispiel zu Umgangs- und Besuchsregelungen - geklärt sind. 

Was wird in der Beratung geregelt?

Bei Trennung und Scheidung gibt es mit Blick auf die Kinder viele Fragen zu klären: Zu regeln sind unter anderem der Lebensmittelpunkt der Kinder, regelmäßige Zeiten mit dem anderen Elternteil, Ferien, Urlaub, Feiertage, Geburtstage, Unterhaltszahlungen etc. Es muss auch geklärt werden, welche Entscheidungen gemeinsam, und welche unabhängig voneinander getroffen werden können. Hierzu werden gemeinsame Absprachen getroffen, die in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern festgehalten werden. In der Regel wird ein Erprobungszeitraum verabredet, um aufgrund der Erfahrung mit der Umsetzung der Vereinbarungen gegebenenfalls Änderungen vornehmen zu können.

Die abschließende Elternvereinbarung kann dann auch Grundlage der familiengerichtlichen Entscheidung sein.

Wo lebt mein Kind nach der Trennung bzw. Scheidung?

Es gibt unterschiedliche Betreuungsmodelle für Trennungskinder.

Das in Deutschland meist praktizierte Modell ist das sogenannte Residenzmodell. Das Kind bleibt bei einem Elternteil wohnen - in den meisten Fällen bei der Mutter - und besucht beispielsweise einmal unter der Woche und jedes zweite Wochenende den anderen Elternteil. Schulferien teilen sich die Eltern nach Absprache untereinander auf.

Beim Wechselmodell teilen sich die Eltern die Zeit, die sie mit ihrem Kind verbringen. Das Kind wohnt in der Regel eine Woche bei dem einen, die nächste Woche bei dem anderen Elternteil. Bei diesem Modell gibt es keinen allein betreuenden Elternteil. Die Elternteile müssen entsprechend ihrer Einkommen anteilig Unterhalt zahlen.

Das dritte Modell ist das sogenannte Nestmodell, bei dem das Kind in der elterlichen Wohnung wohnen bleibt und von beiden Eltern in festgelegten Zeitintervallen (also etwa für eine Woche) abwechselnd "besucht" wird. Das Kind bleibt also in seiner vertrauten Umgebung. Diese Lösung verursacht hohe Kosten, da neben dem "Nest" noch zwei weitere Wohnungen angemietet werden müssen. Daher wird diese Modell selten praktiziert.

Was passiert im Falle von Trennung oder Scheidung im Kontext häuslicher Gewalt?

Nicht selten gibt auch Gewalt in der Partnerschaft den Anlass, sich zu trennen und die Scheidung zu beantragen. An den Kindern gehen solche gewalttätigen Konflikte nicht spurlos vorbei. Entsprechend sind in diesen Fällen die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils - in der Regel der Mutter - und der Kinder, sowie die Auswirkungen der Gewalt besonders zu berücksichtigen. Ist ein Elternteil von häuslicher Gewalt betroffen, ist es sinnvoll, dem Familiengericht möglichst früh einen entsprechenden Hinweis zu geben, damit es das Verfahren entsprechend gestaltet. Dazu gehören u. a. der Schutz der Anschrift, die Möglichkeit einer getrennten Anhörung der Eltern aus Schutzgründen, sowie die Bestellung eines Verfahrensbeistands für das Kind. 

Weitere Informationen

Im Interesse der Kinder: Warum Beratung bei Krisen sinnvoll ist

Häufig fällt es Paaren mit Kindern nach einer Trennung schwer, den ehemaligen Partner oder die ehemalige Partnerin als den anderen Elternteil der gemeinsamen Kinder zu respektieren und mit ihm oder ihr zusammenzuarbeiten. Die Kinder sind jedoch darauf angewiesen, dass möglichst beide Eltern sich für ihre weitere Entwicklung verantwortlich fühlen.

Hilfreich ist es daher mit Blick auf die Kinder, ein einvernehmliches Konzept für die elterlichen Sorge bzw. für den Umgang zu erarbeiten, das die Interessen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Damit in dieser Situation die Kinder nicht aus dem Blick geraten, haben Mütter und Väter einen Rechtsanspruch auf Beratung bei Konflikten, Trennung und Scheidung. Die Beratung hilft dabei, Konflikte und Probleme untereinander so zu bewältigen, dass die Kinder möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden und eine einvernehmliche Lösung zu ihrem Wohl gefunden wird.
An diesem Prozess sind Kinder altersgerecht, ihrem Entwicklungsstand und ihrer Lebenssituation entsprechend, zu beteiligen.

Die Trennungs- und Scheidungsberatung kann von den Eltern gemeinsam oder von einem Elternteil alleine nachgefragt werden. Sie kann auch von Fachkräften des Jugendamtes - z. B. in einem bereits laufenden Hilfeprozess - vermittelt werden. Auch das Gericht kann den Eltern die Aufnahme einer Beratung im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens empfehlen. Es kann diese aber auch anordnen, wenn die Eltern sich nicht freiwillig dafür entscheiden, die Beratung im Interesse des Kindes aber erforderlich ist.

Ablauf einer Trennungs- und Scheidungsberatung

Jede Trennung oder Scheidung ist individuell. Die Beratung folgt in allen Fällen einem bewährten und einheitlichen Ablauf.

Im Erstgespräch informiert die Jugendamtsmitarbeiterin oder der -mitarbeiter darüber, welche Angebote es im Kontext Trennung und Scheidung beim Jugendamt bzw. bei freien Trägern gibt. Hier kommen eine Beratung oder Mediation, Elternkurse, die Begleitung von Umgangskontakten oder Gruppenangebote für Kinder in Betracht. Thematisiert werden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Beratung, wie Freiwilligkeit, Transparenz und die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer konstruktiven Konfliktlösung. Nachdem sich die Eltern für ein Angebot entschieden haben, werden die Ziele und Inhalte der Beratung konkret formuliert:

  • Zunächst wird ein fairer Umgang miteinander vereinbart. Dazu werden Kommunikationsregeln aufgestellt. Die Themen der Beratung werden gemeinsam erarbeitet und sortiert. Die Art der Gespräche - gemeinsame Elterngespräche, Einzelgespräche, Gespräche mit oder ohne Kinder - und die Anzahl und Dauer der Gespräche werden festgelegt.
  • Im Verlauf der Beratung werden Konflikte beleuchtet und Interessen geklärt. Darauf aufbauend werden gemeinsam Lösungsideen entwickelt und in Form einer Elternvereinbarung schriftlich festgehalten. 
  • Die abschließende Elternvereinbarung kann dann auch Grundlage der familiengerichtlichen Entscheidung sein.

Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren

Wenn Eltern sich um das Sorgerecht, den Umgang und den Aufenthalt des Kindes streiten, schalten sie häufig das Gericht ein. Das Familiengericht hat - wie das Jugendamt auch - den Auftrag, Lösungen zu finden, die vor allem die Interessen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen.

Wenn ein Verfahren vor dem Familiengericht läuft, wird das Jugendamt darüber informiert. Aufgabe des Jugendamtes ist es dann, eine Stellungnahme über eine aus fachlicher Sicht gute Lösung für die betroffenen Kinder abzugeben. Eine Fachkraft des Jugendamts nimmt Kontakt zu den Eltern auf und bietet einen Gesprächstermin an.

Beratung während des gerichtlichen Verfahrens

Verfahren vor dem Familiengericht können mitunter länger dauern. Damit Konflikte sich in dieser Zeit nicht verschärfen, lädt das Familiengericht alle Beteiligten zu einem sogenannten "frühen Termin" ein. Dieser findet spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens im Familiengericht statt. Das Jugendamt lädt zuvor beide Elternteile (gemeinsam oder getrennt) zu einem ersten Beratungsgespräch ein. Auch zu den Kindern wird Kontakt aufgenommen. So kann sich die Fachkraft ein eigenes Bild von der Situation in der Familie machen. Sie wägt gemeinsam mit den Elternteilen die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ab und unterstützt die Eltern dabei, möglichst eine Einigung durch ein freiwilliges Angebot (Beratung, Mediation etc.) zu erzielen.  

Wenn die Eltern sich nicht einigen können

Sind die Eltern zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit, wirkt die Fachkraft des Jugendamts am frühen Termin beim Familiengericht mit. Sie unterstützt die Suche nach einer einvernehmlichen Streitbeilegung, indem sie das Wohl des Kindes und die Elternverantwortung thematisiert, mögliche wechselseitige Vorbehalte, Befürchtungen und Hemmnisse anspricht und hilft, diese auszuräumen.

Können Eltern sich auch dann nicht einigen und wollen sie auch kein Unterstützungsangebot annehmen, hat das Familiengericht die Möglichkeit, eine Beratung anzuordnen. Während des Termins im Familiengericht wird festgelegt, ob das Jugendamt selbst oder ein freier Träger die Beratungsleistung erbringen soll. Das Familiengericht kann auch einen psychologischen Sachverständigen bestellen, wenn z. B. infrage steht, ob ein Kind gefährdet ist und eine Einschränkung der Umgangskontakte erforderlich ist.
Wird das Jugendamt als Unterstützung des Familiengerichtes eingesetzt, steht es den Beteiligten in der Familie vor, während und nach dem Verfahren zur Verfügung. Erkenntnisse aus der Beratung können für einen Vorschlag vor Gericht genutzt werden, welche Lösung am ehesten im Interesse der Kinder wäre.

Übersicht über die Unterstützungsmöglichkeiten

Vielen Scheidungspaaren gelingt es, ihre Trennung verantwortlich für die Kinder zu gestalten. Dennoch gibt es - wenn auch zu einem geringen Teil - Trennungen und Scheidungen, die sehr konflikthaft sind, weil die emotionalen Probleme des Paares deutlich im Vordergrund stehen, die Kinder in die Konflikte einbezogen werden oder Gewalt angedroht oder angewendet wird.

Das Konfliktniveau ist maßgeblich dafür, welche Hilfen und Interventionen den größten Erfolg versprechen.

Bei einem niedrigen und mittleren Konfliktniveau scheinen Trennungs- und Scheidungsberatung, Mediation oder Elternkurse am ehesten zu helfen.

Bei einem höheren Konfliktniveau ist in vielen Fällen die Begleitung von Umgangskontakten zwischen Elternteilen und Kindern durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes sowie eine Beratung der zerstrittenen Elternteile sinnvoll.

Bei eskalierten Konflikten ist eine lösungsorientierte Begutachtung und möglicherweise die Einrichtung einer Umgangspflegschaft geboten. Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Wird ihm das verwehrt, hat eine Umgangspflegschaft die Möglichkeit, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen.

Letztlich gibt es auch Fälle, bei denen die Konflikte nur durch eine Kombination von gerichtlichen Entscheidungen, einstweiligen Anordnungen und psychosozialen Hilfen reduziert werden können.

Ergeben sich Hinweise auf ein dauerhaft hohes Konfliktniveau der Eltern mit fortlaufender Einbindung der Kinder, zusätzliche Hinweise auf Gewalt in der Partnerschaft oder schwerwiegende Belastungen in Form von Verhaltensproblemen der Kinder, bei denen Eltern keine Hilfen für das Kind akzeptieren, überprüft das Jugendamt, ob dadurch eine Gefährdung der Kinder gegeben ist (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).

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