Jugendbeteiligung
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für jedes Jugendamt und für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar. Denn es geht darum, nicht nur etwas für Kinder und Jugendliche zu tun, sondern sie selbst in ihren Gestaltungsmöglichkeiten zu stärken und ihren Anliegen Raum zu schaffen.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei allen Angelegenheiten beteiligt zu werden, die sie betreffen. Das gilt nicht nur für Familie, Kindergarten und Schule oder für die Aktivitäten des Jugendamtes. Auch die Beteiligung in Angelegenheiten, die die Kommune insgesamt betreffen, ist eingeschlossen. Partizipation auf allen Ebenen ist der Schlüssel zu Bildung und Demokratie.
Wie beteiligt das Jugendamt?
Beteiligung ist eine pädagogische Grundhaltung, die dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Der Grundgedanke der Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist im SGB VIII und dem Kinderrechtsübereinkommen der UN festgeschrieben. Dort ist festgelegt, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie direkt betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen und zu hören sind. Das gilt für alle Arbeitsfelder des Jugendamtes als verpflichtende Aufgabe und durchgängiges Handlungsprinzip, zum Beispiel in den Freizeiteinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, in der Kindertagesbetreuung oder in den Hilfen zur Erziehung.
Wenn das Jugendamt Kinder und Jugendliche mit individuellen Hilfen unterstützt, werden im sogenannten „Hilfeplanverfahren“ die jungen Menschen mit ihren Wünschen gehört und berücksichtigt. Keine Hilfe kann wirksam sein, wenn sie nicht auch von den Kindern und Jugendlichen gewollt wird und mitgestaltet werden kann.
Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen wie zum Beispiel Heimen oder Wohngruppen leben, werden in besonderer Weise über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten aufgeklärt. In den Einrichtungen selbst bestimmen sie darüber mit, wie der gemeinsame Alltag gestaltet wird. Was es wann zu essen gibt, welche Gruppenregeln gelten und welche Freizeitaktivitäten angeboten werden – das ist Gegenstand von Aushandlungsprozessen. In einigen Bundesländern haben sich junge Menschen, die in Einrichtungen leben, landesweit organisiert, um ihre Interessen z.B. in einem Landesheimrat gemeinsam zu vertreten.
Weiterhin fördert und unterstützt das Jugendamt die Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene.
Was ist kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung?
Kinder und Jugendliche sollen an allen Entscheidungen einer Kommune in geeigneter Weise beteiligt werden, wenn sie davon betroffen sind. Sie sollen ihre Meinung zu Vorhaben äußern können und auch eigene Ideen einbringen und Veränderungen vorschlagen können. Darüber hinaus können sie im Rahmen von Kinder- und Jugendbeteiligung auch eigene Projekte oder Kampagnen umsetzen. In den verschiedenen Bundesländern gibt es auf kommunaler Ebene unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Über die Regelung vor Ort kann das Jugendamt informieren.
Wie kann Beteiligung in der Kommune aussehen?
Es gibt verschiedene Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Verbreitet sind Gremien der Kinder- und Jugendbeteiligung, sie heißen zum Beispiel Kinder- und Jugendparlament, Jugendrat, „Jugend in Aktion“ oder Jugendbeirat. In der Regel können sich die Kinder und Jugendlichen zur Wahl aufstellen und so in das Gremium wählen lassen.
Neben diesen repräsentativen Formen der Jugendbeteiligung gibt es außerdem offene Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Das können Kinder- und Jugendforen, Kinder- und Jugendkonferenzen oder Zukunftswerkstätten sein. Viele Kommunen beteiligen die Kinder und Jugendlichen auch anlassbezogen, beispielsweise wenn ein Park oder ein Spielplatz neu geplant werden soll oder wenn eine Freizeitmöglichkeit eingerichtet wird.
Das örtliche Jugendamt informiert über Beteiligungsmöglichkeiten und unterstützt dabei.
Wie kann sich mein Kind beteiligen?
Die Gesellschaft mitgestalten – das können nicht nur Erwachsene oder Politiker. Auch für junge Menschen gibt es zahlreiche Angebote, sich zu engagieren. Die Jugendämter wissen über die Beteiligungsmöglichkeiten in den Kommunen Bescheid. Teilweise verfügen sie auch über spezialisierte Stellen der Beteiligung wie beispielweise Kinder- und Jugendbeauftragte oder Kinder- und Jugendbüros.