Pflegekinderdienst
Ein Lebensort für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in einer anderen Familie
Unter dem Begriff Pflegekinderhilfe ist die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer Pflegefamilie zu verstehen. Können Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, bieten Pflegefamilien einen sicheren Lebensort mit stabilen Strukturen. Insbesondere kleine Kinder sind auf zuverlässige und kontinuierliche Bezugspersonen angewiesen, die sich um die individuellen Bedürfnisse des Kindes kümmern.
Pflegeeltern werden auf das Leben mit einem Pflegekind vorbereitet und während des gesamten Pflegeverhältnisses von Fachkräften der Pflegekinderhilfe begleitet und unterstützt. Neben der Begleitung der Pflegefamilien ist die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung. So soll erreicht werden, dass die Kinder entweder in eine verbesserte Familien- und Erziehungssituation zurückkehren können oder die Eltern und Kinder möglichst gut damit klarkommen, wenn das Kind dauerhaft an einem anderen Lebensort lebt.
- Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
- Wie werden Pflegefamilien ausgewählt?
- Wie werden Pflegefamilien begleitet?
- Welche Rolle spielt die Herkunftsfamilie des Kindes?
- Welche finanzielle Unterstützung erhalten Pflegeeltern?
- Hier finden Sie weitere Informationen
- Wie das Jugendamt Eltern darüber hinaus unterstützt
Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Sowohl Paare als auch Einzelpersonen und Familien können sich als Pflegeeltern beim (örtlichen) Jugendamt oder einem freien Jugendhilfeträger bewerben.
Neben einem erweiterten Führungszeugnis und Gesundheitsbescheinigungen der möglichen Pflegeeltern muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt der aufnehmenden Familie sichergestellt ist und finanzielle Aspekte bei der Aufnahme des Kindes keine Rolle spielen. Für das Pflegekind muss ausreichend Wohnraum wie z. B. ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen.
Wie werden Pflegefamilien ausgewählt?
Pflegeeltern sollen geeignet sein, damit ein Kind dort gut leben kann.
Dem Kind oder Jugendlichen sollen durch die Erziehung in einer anderen Familie neue Beziehungen und die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Im Gegensatz zu einer Wohngruppe oder einem Heim ist eine Pflegefamilie keine Institution und soll dies auch nicht sein. Es ist der private und individuelle Familienrahmen, der hier für das Aufwachsen von Kindern bewusst gewollt ist. Auch eine pädagogische Ausbildung einer Pflegeperson ist keine Voraussetzung.
Pflegeeltern sollen aber geeignet sein, damit ein Kind dort gut leben kann. Mit Eignung ist keine feststehende Eigenschaft, die zukünftige Pflegepersonen haben oder nicht haben, gemeint. Vielmehr wird die Eignung in einem gemeinsamen Prozess zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern und den Fachkräften des Jugendamtes oder des freien Trägers eingeschätzt. Folglich richtet sich der Blick nicht nur auf die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten von potenziellen Pflegefamilien, sondern auch auf deren Entwicklungspotentiale.
Bei der Auswahl der Pflegefamilien werden folgende Themen mit ihnen besprochen:
- die Veränderungen der Beziehungs- und Familiendynamik nach der Aufnahme eines Pflegekindes
- die Motivation und Überlegungen der Bewerberinnen und Bewerber, ein Pflegekind aufzunehmen,
- mögliche Vorerfahrungen und Belastungen der Pflegekinder und erwartbare Auswirkungen im Alltag,
- die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern und den Herkunftsfamilien der Pflegekinder,
- die Passung von Kind und Pflegefamilie.
Ziel der Vorbereitung und Eignungseinschätzung sind informierte Pflegeeltern, die wissen, was auf sie zukommt. Sie sollten mit dem Jugendamt und weiteren Hilfe- und Unterstützungsangeboten so zusammenarbeiten können, dass sie mit ihren elterlichen Fähigkeiten den Bedürfnissen der Kinder möglichst gerecht werden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, den Blick von außen (Jugendamt, Pflegekinderdienst, Kita, Schule, Familie, Freundeskreis, Nachbarn) zuzulassen.
Wie werden Pflegefamilien begleitet?
Auf Pflegefamilien kommen vielfältige Herausforderungen zu. Pflegefamilien haben deshalb einen Anspruch auf kontinuierliche Beratung und Begleitung.
Das Ziel ist, dass in den Pflegefamilien die persönlichen Rechte der Kinder verwirklicht werden können und deren Schutz umfassend gewährleistet ist. Es muss sichergestellt werden, dass in dem privaten Rahmen der Pflegefamilie die Teilhabe der Kinder gefördert und ihre individuellen Fähigkeiten entwickelt werden.
Die Auswahl, Begleitung und Beratung von Pflegeeltern stellt einen eigenen Aufgabenbereich dar. Diese Aufgaben sind daher in den meisten Jugendämtern in einem spezifischen Fachdienst (Pflegekinderdienst) gebündelt. Dieser Fachdienst soll mit seinen Angeboten Pflegefamilien vor Überforderung schützen, indem eine der jeweiligen Situation angemessene Unterstützung und Begleitung angeboten wird. Zusätzlich finden Pflegefamilien durch Gruppen- und Supervisionsangebote und den Austausch mit anderen Pflegefamilien Unterstützung.
Welche Rolle spielt die Herkunftsfamilie des Kindes?
Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien.
Aus der Herkunftsfamilie kommen sie, in der Pflegefamilie leben sie. Dennoch spielt die Herkunftsfamilie für Kinder immer eine wichtige Rolle, auch wenn vielleicht gar kein Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern oder den Geschwistern besteht. Ein offener Umgang mit dieser Tatsache ermöglicht es dem Kind, seine Fragen und Wünsche an die leiblichen Eltern zu äußern und gehört in die Vorbereitung, Auswahl und Beratung von Pflegefamilien.
Im Idealfall sind die Eltern mit der Inpflegegabe ihres Kindes in die Pflegefamilie einverstanden und bei der Auswahl beteiligt. Eine solche Zustimmung erleichtert das Zusammenleben von Kind und Pflegefamilie.
Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Bei der praktischen Umsetzung und Durchführung benötigen Pflegeltern, Eltern und Kind eine fachliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung durch den Pflegekinderdienst. Wie oft Kontakte zu den leiblichen Eltern stattfinden, ist abhängig davon, ob das Kind vorübergehend in der Pflegefamilie leben soll, um eine Perspektivklärung (eventuell Rückkehr zu den Eltern) vornehmen zu können oder ob es ohne geplante zeitliche Befristung seinen Lebensort in der Pflegefamilie bekommen soll. Sofern es sich um eine zeitlich befristete Unterbringung handelt, sind die Umgangskontakte meistens engmaschiger. Grundsätzlich werden die Vereinbarungen darüber mit allen Beteiligten im Hilfeplangespräch getroffen. Kontakte des Kindes in einer Pflegefamilie zu seinen Geschwistern oder Großeltern gestalten sich ähnlich.
Welche finanzielle Unterstützung erhalten Pflegeeltern?
Für die Versorgung und den Unterhalt des Kindes erhalten Pflegeeltern ein monatliches Pflegegeld von dem zuständigen Jugendamt.
Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus den Kosten der Erziehung (Aufwandsentschädigung) und den materiellen Leistungen (Unterhaltskosten für das Kind). Zusätzlich erhalten Pflegeeltern Leistungen für die Unfallversicherung und Alterssicherung.
Hier finden Sie weitere Informationen
Auf den aufgeführten Seiten sowie in den angeführten Dokumenten finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Pflegekinderdienst.
- pfad-bv.de - PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V.
- moses-online.de - Portal zu den Themen Adoption und Pflegekinder
- LWL-Landesjugendamt-Curriculum-Pflegeeltern.pdf
- Eltern bleiben trotz alledem - Kompetenzzentrum- Pflegekinder
- Ratgeber: Was Pflegeeltern wissen sollten - KVJS Stuttgart
Bereitschaftspflege: eine herausragende Unterstützung - von jetzt auf gleich
Lina kommt als Sorgenkind auf die Welt. Ihre Mutter hat während der Schwangerschaft Drogen konsumiert. Das Braunschweiger Jugendamt greift ein und organisiert Bereitschaftspflege. Dass Mutter und Kind so früh getrennt werden ist eine absolute Ausnahme.
Wie das Jugendamt Eltern darüber hinaus unterstützt
Welche weiteren Unterstützungsangebote Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.