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Kinderbetreuung

Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagesstätten und bei Tagespflegepersonen

In einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson werden Kinder in der Regel zum ersten Mal außerhalb ihrer Familie betreut. Sie verbringen hier einen Teil ihres Tages ohne die bisher vertrauten Bezugspersonen. Damit dies gut gelingt, hilft das Jugendamt den Eltern bei der Vermittlung eines geeigneten Platzes und sorgt für eine qualifizierte Betreuung ihrer Kinder.

Wann und wo muss ich mein Kind anmelden?

Das Anmeldeverfahren ist in den verschiedenen Bundesländern, Landkreisen und Städten unterschiedlich geregelt. Manchmal läuft die Anmeldung direkt über die Kindertagesstätte, manchmal gibt es eine zentrale Platzvergabe über das Jugendamt. Um zu erfahren, wie Sie Ihr Kind anmelden müssen, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder in Ihrer Wunschkita nach.

Wie lange kann mein Kind täglich betreut werden?

Die Kindertagesbetreuung soll den Eltern neben der guten Betreuung ihrer Kinder auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Viele Eltern wünschen für ihr Kind eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen – weil sie ganztags arbeiten oder sich in Ausbildung befinden. Wenn die Nachfrage nach Ganztagsplätzen größer ist als das Angebot, gibt es verschiedene Regelungen und Kriterien, um eine gerechte Verteilung der Plätze zu ermöglichen. Ihr Jugendamt berät und unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit.

Ab welchem Alter kann mein Kind die Kindertagesbetreuung besuchen?

Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege - also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater - erfüllt werden. Ihr Jugendamt berät und unterstützt Sie bei der Suche nach dem passenden Angebot für Ihr Kind.

Was kostet ein Platz in der Kindertagesbetreuung?

Eltern in Deutschland müssen für die Betreuung ihres Kindes – je nach Bundesland und Wohnort – unterschiedlich hohe Beiträge bezahlen. Die Festlegung der Elternbeiträge liegt bei den Ländern und Kommunen. Ihr zuständiges Jugendamt vor Ort berät Sie gerne und kann Sie gegebenenfalls bei einem Antrag auf Gebührenbefreiung unterstützen.

Wie läuft die Eingewöhnung?

Für viele Kinder ist die Tagesbetreuung der erste Schritt aus der Familie in ein neues soziales Miteinander. Es muss sich an fremde Erzieherinnen und Erzieher, fremde Kinder, neue Regeln, Abläufe und Routinen gewöhnen. Gleichzeitig fällt den Kindern die Ablösung von den Bezugspersonen, den Eltern, oft nicht leicht. Deshalb wird in der Kita und Tagespflege heute ein sanftes Eingewöhnungskonzept angewandt: Die Eltern begleiten ihr Kind zunächst in die Kita und die Bezugserzieherin bzw. der -erzieher baut eine stabile und vertrauensvolle Beziehung zum Kind auf. Nach und nach ziehen sich die Eltern zurück, bis das Kind sicher genug ist, um alleine in der Kita oder bei der Tagespflegeperson bleiben zu können. In der Regel dauert die Eingewöhnungsphase zwischen zwei und vier Wochen.

Weitere Informationen

Auftrag und Ziel der Kindertagesbetreuung

Eine gute Betreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland.

Kindertagesstätten und die Kindertagespflege sind nicht nur für die Betreuung der Kinder zuständig, sie sind eigenständige Bildungseinrichtungen, in denen Erzieherinnen und Erzieher oder Tagespflegepersonen Kinder dabei fördern, ihre natürliche Neugier und ihren Wissensdurst zu befriedigen.

Viele Kinder wachsen heute ohne Geschwister auf. In der öffentlichen Kinderbetreuung erleben sie sich mit anderen Kindern als Teil einer Gruppe, finden durch Nachahmung und Identifikation ihre eigene soziale Rolle und entwickeln dadurch Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl und ein gutes Sozialverhalten.

Eine passende Einrichtung oder Tagespflegeperson finden

Jede Kindertagesstätte und jede Tagespflegeperson arbeitet unterschiedlich anhand einer eigenen Konzeption.

In der Konzeption werden die pädagogischen Ansätze, Methoden, Ziele und Arbeitsweisen vorgestellt. Sie bietet also gute Anhaltspunkte dafür, unter welchen Gesichtspunkten Eltern die passende Betreuungsform für ihr Kind finden. Eltern sollten sich aber immer auch einen persönlichen Eindruck von einer Kindertagesstätte oder Tagespflegeperson verschaffen, damit sie ihr Kind mit gutem Gefühl abgeben können.

Die Konzeption: Grundlage der Kindertagesbetreuung

Die Konzeption ist die verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit in einer Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege.

Jede Einrichtung und auch jede Tagespflegestelle hat eine Konzeption, die sie den Eltern zur Verfügung stellt und anhand derer sie die Prinzipien ihrer Arbeit erläutert. 

In der Konzeption werden die gemeinsamen Grundüberzeugungen, Ziele und Prinzipien der Betreuung in der Einrichtung beschrieben. Hierzu gehören Antworten auf die Fragen „Was ist unser Bild vom Kind?“, „Was ist unsere Vorstellung von Bildung?“, „An welchen pädagogischen Ansätzen orientieren wir uns?“, an denen sich das pädagogische Handeln der Erzieherinnen und Erzieher ausrichtet. Auch werden einzelne Handlungselemente wie die Eingewöhnung, die Gesundheitsförderung oder die Schulvorbereitung erklärt.

Jede Konzeption wird individuell erstellt und ist anders, weil sich die Bedingungen, die räumlichen Gegebenheiten, die Lage und die Betreuungspersonen unterscheiden. Da in Deutschland kein pädagogischer Ansatz vorgeschrieben ist, liegt die Entscheidung, ob etwa nach den Methoden Pestalozzis, Fröbels, Montessoris oder Steiners, dem Situationsansatz, der Reggio-Pädagogik oder der offenen Kindergartenarbeit gearbeitet wird, in der Hand des Teams und des Trägers.

Unterschiede zwischen Tagespflege und Kindertagesstätte

Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind von einer Tagespflegeperson oder in der Kita betreuen lassen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, die sich vor allem für die Kleinsten eignet. Vorteile der Tagespflege sind die kleinen Betreuungsgruppen von maximal fünf Kindern gleichzeitig, die intensivere Zuwendung der Betreuungsperson und die hohe zeitliche Flexibilität. Auch die Tagespflegepersonen müssen eine Qualifizierung nachweisen und benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Auch in der Tagespflege wird ein Elternbeitrag erhoben.

Kindertagesstätten sind Einrichtungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Kinder können dort einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden. Durch die vielfältigen Anregungen und Beziehungsangebote in den Kitas lernen Kinder spielerisch die Welt kennen und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kompetenzen weiter. So werden sie bereits vom ersten Tag des Kita- Besuches an bestens auf ihr Leben und die Schule vorbereitet.

Bildung und Betreuung

Das Video gibt einen guten Überblick zum Thema "Bildung und Betreuung".

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