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Unsere Aufgaben

Jugendämter planen, gestalten und steuern die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen, sie erbringen vielfältige Leistungen und sichern den Kinderschutz.

Sie sorgen dafür, dass alle jungen Menschen und ihre Eltern zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen.

Jugendämter unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien und stellen ihnen dafür umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Von den Frühen Hilfen über die Kinderbetreuung, die Familien- und Erziehungsberatung, die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit bis zu den Hilfen zur Erziehung und den Kinderschutz reicht das Spektrum der Angebote.

Unser Auftrag

Der Aufbau und die wichtigsten Aufgaben, die Jugendämter haben, sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) einheitlich geregelt.

Das Jugendamt ist da für alle Altersstufen von der Geburt bis zur Volljährigkeit und in vielen Fällen auch darüber hinaus. Vieles, was das Jugendamt macht, steht kostenlos zur Verfügung - Beratung, Unterstützung, Frühe Hilfen, Freizeitangebote. In manchen Bundesländern fallen auch für die Kindertagesbetreuung keine Beiträge an. An das Jugendamt können sich alle mit ihren Fragen und Problemen wenden - Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.

Unsere Unterstützung

Das Jugendamt bietet Familien, Kindern und Jugendlichen passgenaue Unterstützung, die ankommt. Die Aufgaben und Leistungen der Jugendämter umfassen sowohl allgemeine Förderangebote als auch individuelle Leistungen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern. Sie gliedern sich grob in  vier unterschiedlich große, aber gleich bedeutsame Bereiche, die zusammen die Kinder- und Jugendhilfe-Infrastruktur in einer Kommune ausmachen.

  1. Die Bereiche Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Familienbildung, Frühe Hilfen und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz bilden einen breiten Sockel, der allen Kindern, Jugendlichen und Familien zur Verfügung steht. Kindern und Jugendlichen eröffnen diese Angebote eigenständige Möglichkeiten zur Bildung und Entwicklungsförderung auch außerhalb ihrer Familie. Eltern geben sie die Gelegenheit, Informationen zu Familie und Erziehung zu erhalten und Beruf und Familie zu vereinbaren.
     
  2. Beratungsangebote und spezifische Hilfen stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen offen, wenn eine besondere Situation oder ein Lebensereignis die Familie herausfordert. Das kann beispielsweise eintreten, wenn ein neues Geschwisterkind geboren wird, wenn Eltern dauerhaft Konflikte haben oder sich trennen wollen, wenn es in der Schule mal nicht so klappt. Diese Beratungs- und Unterstützungsangebote stehen auch allen Familien zur Verfügung, wenn sie einen solchen Bedarf oder ein besonderes Anliegen haben.
     
  3. Auf Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige haben Eltern beziehungsweise junge Menschen einen Anspruch, wenn es Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld gibt. Diese Hilfen sollen verhindern, dass sich diese Probleme langfristig nachteilig auf die Kinder und Jugendlichen auswirken. Um diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, müssen die Eltern beziehungsweise jungen Menschen einen Antrag stellen. Ob und welche Hilfe junge Menschen und Familien erhalten, ist an Leistungsvoraussetzungen gebunden und wird unter Beteiligung der Kinder, jungen Menschen und der Eltern in einem gesetzlich geregelten Verfahren geklärt (Hilfeplanung).
     
  4. Im Kinderschutz nehmen die Jugendämter die Aufgabe des staatlichen Wächteramts wahr. Ihre Aufgabe ist es, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dazu prüft das Jugendamt eingehende Gefährdungsmeldungen, kann Kinder oder Jugendliche vorübergehend in Obhut nehmen und wirkt bei familiengerichtlichen Verfahren mit.

Wichtige Akteure: Zusammenarbeit mit freien Trägern

Die Angebote und Leistungen werden größtenteils auch von Trägern der freien Jugendhilfe erbracht. Nur bei hoheitlichen Aufgaben wie zum Beispiel dem Kinderschutz kann das Jugendamt diese Aufgaben nicht delegieren. Das Jugendamt hat aber die Planungs- und Gesamtverantwortung. Das bedeutet, dass

  • das Jugendamt dafür sorgt, dass die Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort rechtzeitig geplant werden und in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen,
  • die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten ihre gesetzlich verankerten Ansprüche auf Hilfe und Unterstützung auch einlösen können und die Hilfen sie wirksam unterstützen,
  • die Angebote und Leistungen in fachlich guter Qualität erbracht werden und diese regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.

Kinder und Jugendliche verbringen heute große Teile ihres Tages auch in öffentlicher Erziehung. Neben der Familie übernehmen die Kindertagesbetreuung und andere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wesentliche Aufgaben von Bildung, Betreuung und Erziehung. Immer mehr Kinder und Jugendliche sind auf die Unterstützung durch Hilfen zur Erziehung angewiesen. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Hinweisen auf gefährdende Situationen an das Jugendamt wenden, steigt ebenso kontinuierlich an. Entsprechend wächst die Bedeutung der Jugendämter, diese Infrastruktur gemeinsam mit den Familien und an ihren Bedarfen orientiert zu planen und zu entwickeln.

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Broschüren

Broschüren über Jugendämter

Titelseiten von Broschüren über die Aufgaben der Jugendämter

Materialien für die Schule

Materialien für den Schulunterricht

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Videos

Videos über die Aufgaben der Jugendämter

Filmstreifen mit Einzelbildern aus den Filmen

Juristische Fachzeitschrift „DAS JUGENDAMT”

Das Jugendamt (JAmt)

Mit den vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes beschäftigt sich auch die regelmäßig erscheinende juristische Fachzeitschrift „DAS JUGENDAMT (JAmt)" vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF). Sie unterstützt damit die fachliche Arbeit der Jugendämter. Fachbeiträge aus der Wissenschaft und Praxis, Stellungnahmen sowie Rechtsgutachten und Rechtsprechungen helfen den Fachkäften bei ihrer Arbeit.

Zur Fachzeitschrift des DIJuF

Abbildung der Fachzeitschrift JAmt