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(Keine) Angst vorm Jugendamt?

Muss man Angst vor dem Jugendamt haben?

Nein, die Mitarbeitenden der Jugendämter wollen Familien stärken. Sie verfolgen nicht das Ziel, Familien zu kontrollieren.

Sie unterstützen, beraten und fördern Kinder, Jugendliche und ihre Familien und helfen ihnen dabei, Krisen und Problemlagen zu bewältigen.

Kinder haben ein Recht auf Erziehung, Förderung und Schutz. Die Mitarbeitenden der Jugendämter sind vom Staat beauftragt den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. 

Beim Jugendamt geht es immer um Hilfe und Unterstützung. Aber viele Menschen wissen das nicht und manche haben deshalb Angst vor dem Jugendamt. Manche fragen sich vielleicht auch, was darf ein Jugendamt überhaupt und was nicht? 

Deshalb klären wir hier die häufigsten Fragen:

Einladungsschreiben

Sie erhalten ein Schreiben mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch vom Jugendamt und fragen sich: Muss ich den Termin beim Jugendamt wahrnehmen?

Wenn es um Hilfen und Schutz für Ihre Kinder geht, sind Sie die ersten Ansprechpersonen. Deshalb laden die Mitarbeitenden des Jugendamtes Sie ein. Die Termine finden grundsätzlich auf freiwilliger Basis statt.

In der Regel wird der Grund für die Einladung im Schreiben benannt. Sie können gern im Vorfeld des Gesprächs für nähere Informationen mit den Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls einen Termin Ihrer Wahl vereinbaren.

Wenn Ihr Kind Schutz benötigt, dann sind Sie verpflichtet mitzuwirken, um die Situation zu klären. Sonst muss das Jugendamt das Familiengericht einschalten.

Anrufe

Sie haben den Anruf eines Jugendamtsmitarbeitenden auf Ihrer Mailbox und fragen sich: Warum ruft das Jugendamt an? Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben.

Dafür kann es zahlreiche Gründe geben.

  • VIelleicht haben Sie für Ihr Kind einen U-Untersuchungstermin nicht wahrgenommen?
  • Manchmal möchten Jugendämter im Rahmen der „Frühen Hilfen“ ihre Angebote bei frischgebackenen Eltern vorstellen und einen Termin ausmachen?
  • Vielleicht soll ein Besuch bei Ihnen Zuhause vereinbart werden?
  • Hatten Sie bereits vorher Kontakt mit dem Jugendamt, dürfte es zumeist um Nachfragen gehen, etwa im Nachgang eines bereits stattgefundenen Hilfeplangespräches.

Rufen Sie doch einfach zurück.

Hausbesuche

Hausbesuche werden in den meisten Fällen zwischen der Familie und den Mitarbeitenden des Jugendamtes vereinbart.

Viele Familien schätzen es, wenn beispielsweise Gespräche im vertrauten familiären Umfeld stattfinden können. 

Wenn ein Kind in Gefahr sein könnte, sind Jugendämter verpflichtet sich ein Bild von der Situation des Kindes zu machen. Auch hier wird der Hausbesuch in der Regel angekündigt. Er kann aber auch unangekündigt stattfinden. 

Mitarbeitende des Jugendamtes dürfen die Wohnung nicht ohne Zustimmung der Eltern betreten. Wenn aber vermutet wird, das ein Kind in akuter Gefahr ist, dann kann das Jugendamt die Polizei hinzuziehen, um sich Zutritt zu verschaffen.

Hausbesuche

Wenn Vereinbarungen etwa zur Ernährung oder Versorgung der Kinder getroffen wurden, dürfen die Mitarbeitenden des Jugendamtes bei einem Hausbesuch kontrollieren, ob und wie das Kind versorgt ist.

Geprüft werden kann zum Beispiel:

  • Sind genügend Lebensmittel vorhanden?
  • Ist der Kühlschrank hygienisch sauber und schimmelfrei?
  • Sind ein geeigneter Schlafplatz und geeignete Kleidung für das Kind vorhanden?

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Die Mitarbeitenden des Jugendamtes verstehen sich als Partner der Familien.

Die Aufgabe der Mitarbeitenden des Jugendamtes ist es, Sie verständlich über Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten, Ihre Rechte sowie das Vorgehen des Jugendamtes zu informieren. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Bringen Sie sich und Ihre Bedürfnisse und Ziele selbstbewusst in die gemeinsamen Gespräche ein. Hilfe und Unterstützung für Ihr Kind kann nicht ohne Sie gelingen!

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