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Elterngeld

Elterngeld ist eine Familienleistung des Bundes für alle Eltern, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient.

Die Elterngeldstellen sind bei der Stadt- oder der Kreisverwaltung angesiedelt und dort häufig beim Jugendamt. Bei der Elterngeldstelle ist der Antrag zu stellen und sie hat gleichzeitig Eltern zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen. Das Jugendamt erstellt den Bescheid über die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes und die Bundeskasse in Trier zahlt das Elterngeld aus.

Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Als Mutter oder Vater bekommen Sie Elterngeld, wenn

  • Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
  • Sie in Deutschland leben.
  • das Kind mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebt.
  • Sie höchstens 32 Stunden in der Woche oder gar nicht arbeiten.

Die Höhe des gezahlten Elterngeldes hängt vom Einkommen der antragstellenden Person ab. Es werden mindestens 300 €, maximal aber 1.800 € monatlich gezahlt. Eltern können wählen zwischen bis zu 14 Monaten „Basiselterngeld“ zum vollen Satz (maximal 1.800 € monatlich) oder 28 Monaten „Elterngeld Plus“ zum halben Satz (maximal 900 €). Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teilzeit gehen wollen.

Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten.

Auch ausländische Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld. Die Elterngeldstelle berät Sie hierzu gerne.

Wann stelle ich den Antrag?

Der Antrag ist erst nach der Geburt zu stellen, da eine standesamtliche Geburtsurkunde des Kindes benötigt wird. Doch es lohnt sich, sich frühzeitig zu informieren. Denn je nachdem, wie sich das Einkommen der Familie zusammensetzt, gibt es unterschiedliche Formulare und Berechnungen zur Höhe des Elterngeldanspruchs.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Elterngeld-Antrag ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Umsetzung ist dabei unterschiedlich. Oftmals ist das Jugendamt vor Ort dafür zuständig. Ihre zuständige Elterngeldstelle in Ihrem Wohnort finden Sie am schnellsten über eine Internetsuche mit den Stichworten „Elterngeld“ und dem Namen Ihres Wohnortes.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Für den Elterngeld-Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

„Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld“ (Geburtsurkunde des Kindes)

  • ggf. Meldebescheinigung
  • Steuerbescheide
  • ggf. eine Arbeitslosengeld-Bescheinigung
  • Mutterschaftsgeld-Bescheinigung
  • Lohnabrechnungen

Die Bearbeitung des Elterngeld-Antrages startet erst dann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, ist es sinnvoll, die Unterlagen schon vor der Geburt zusammenzustellen.

Elterngeld beantragen – Wo bekomme ich Informationen und Beratung?

Die Elterngeldstelle steht Ihnen in allen Fragen beratend zur Seite. Vor der Beratung sollten die Eltern am besten den Antrag bereits so weit wie möglich ausgefüllt haben.

Die Elterngeldstelle schaut sich den Elterngeld-Antrag an, beantwortet Ihre Fragen und berät individuell.

Elterngeld – einfach erklärt

Der Film gibt einige grundlegende Informationen zum Elterngeld, wie man seine Elterngeldstelle findet und was beim Antragsstellen beachtet werden sollte.

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