Inobhutnahme
Eine Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen löst bei vielen Familienmitgliedern oft starke Gefühle wie Wut, Ärger, Unverständnis, Ängste, Unsicherheiten oder Zweifel aus. Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen wichtige Fragen rund um das Thema Inobhutnahme beantworten und damit für mehr Klarheit sorgen.
Kinder und Jugendliche haben ein unveräußerliches Recht auf Familie, eine ausreichende Versorgung sowie auf eine gewaltfreie Erziehung. Wenn sie jedoch in Gefahr geraten, ist das Jugendamt verpflichtet, zum Schutz des Kindes schnell zu handeln und ihm gegebenenfalls kurzfristig einen sicheren Aufenthaltsort zu bieten.
Das Hauptziel einer Inobhutnahme besteht nicht darin, Familien zu trennen, sondern gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes dient. Die Maßnahme wird nur so lange durchgeführt, wie es unbedingt notwendig ist, um die akute Gefährdung abzuwenden.
Was ist eine Inobhutnahme?
Eine Inobhutnahme ist eine zeitlich befristete Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen oder Gefahrensituationen. Sie kann beispielsweise durch eine vorübergehende Unterbringung in einer Jugendwohngruppe erfolgen, um sicherzustellen, dass das Kind oder der Jugendliche versorgt und geschützt ist. Während der Inobhutnahme bestimmt das Jugendamt den Aufenthaltsort und übernimmt die Organisation aller notwendigen Versorgungsschritte, wie Ernährung, medizinische Betreuung sowie, wenn möglich, die Teilnahme am Schul- oder Kindergartenbesuch. Dabei werden die Wünsche und Vorstellungen der Familie soweit wie möglich berücksichtigt.
Wann kommt es zu einer Inobhutnahme?
Eine Inobhutnahme kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage, die im § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt sind. Das Jugendamt darf ein Kind oder einen Jugendlichen nur dann in Obhut nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das körperliche oder seelische Wohl besteht. Dies kann der Fall sein, wenn ein Kind etwa nachts von der Polizei aufgegriffen wird, wenn Eltern aufgrund von Krankheit nicht in der Lage sind, ihr Kind ausreichend zu versorgen, oder wenn ein Kind Gewalt erfährt. Auch wenn Kinder oder Jugendliche selbst um Schutz bitten, weil sie sich zu Hause nicht sicher fühlen, muss das Jugendamt aktiv werden. Die Entscheidung über eine Inobhutnahme wird dabei nicht von einer einzelnen Person getroffen, sondern von mehreren Fachkräften sorgfältig abgewogen. Eltern und Kinder werden bestmöglich in den Entscheidungsprozess einbezogen. Nur wenn der Schutz des Kindes es zwingend erfordert, kann von dieser Beteiligung abgesehen werden.
Wo befindet sich das Kind während einer Inobhutnahme?
Während der Inobhutnahme lebt das betroffene Kind vorübergehend an einem sicheren Ort. Oft übernehmen vertraute Personen wie Verwandte oder enge Bekannte die Betreuung. Häufig erfolgt die Unterbringung jedoch in einer Jugendwohngruppe oder bei einer speziell geschulten Pflegefamilie (Bereitschaftspflege), die rund um die Uhr für das Wohl des Kindes sorgen kann. Den Kindern wird verständlich erklärt, was geschieht, und sie haben die Möglichkeit, sofort nach der Aufnahme eine vertraute Person zu informieren. Zum Schutz des Kindes kann es in besonderen Fällen notwendig sein, den Aufenthaltsort nicht bekannt zu geben.
Wie kann das Kind während der Inobhutnahme unterstützt werden?
Auch während der Inobhutnahme ist es wichtig, dass Kinder spüren, dass es Menschen gibt, die für sie da sind. Die Situation ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen oft verunsichernd, weshalb unterstützendes Handeln aus dem vertrauten Umfeld sehr hilfreich sein kann. Persönliche Gegenstände wie ein Kuscheltier, Lieblingsspielzeug, ein Familienfoto, Kleidung, Medikamente, Schulsachen, Ausweis, Krankenkassenkarte oder das U-Heft können dem Kind Sicherheit geben. Ein klares Signal, dass an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet wird, vermittelt Halt und Zuversicht.
Wann endet die Inobhutnahme?
Die Inobhutnahme endet, sobald die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr des Kindes nach Hause geschaffen sind. Wenn nötig oder gewünscht, kann unterstützende Hilfe angeboten werden. Manchmal ist ein weiterer Aufenthalt in einer Wohngruppe oder bei einer Pflegefamilie der beste nächste Schritt, auch wenn diese Hilfe von den Sorgeberechtigten beantragt wird, endet die Inobhutnahme. Kann im gemeinsamen Austausch keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, entscheidet das Familiengericht, welcher Weg dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Was passiert, wenn es Einwände gegen die Inobhutnahme gibt?
Gegen eine Inobhutnahme besteht das Recht, Widerspruch einzulegen. Besteht eine akute Gefahr, informiert das Jugendamt sofort das Familiengericht, das über die weiteren Schritte entscheidet. Die Sorgeberechtigten können sich anwaltlich beraten lassen. Bis zur Entscheidung des Familiengerichts bleibt die Inobhutnahme bestehen. Auch Ombudsstellen bieten Informationen zu Rechten und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen und deren Sorgeberechtigte. Die Adresse der Ombudsstelle in Ihrer Region finden Sie unter www.ombudschaft-jugendhilfe.de. Eine Inobhutnahme ist für alle Familienmitglieder belastend, birgt aber auch die Chance, in Ruhe neue Lösungsansätze für das Familienleben zu finden. Dafür ist das Mitwirken aller besonders im Interesse des Kindes wichtig.
Wer bietet in dieser Situation Unterstützung an?
Fachkräfte des Sozialen Dienstes im Jugendamt stehen für Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung. Sie können zudem weitere Beratungsstellen nennen, bei denen betroffene Familien Unterstützung und Hilfe in der aktuellen Situation erhalten. Diese Angebote helfen, die Situation besser zu verstehen und gemeinsam passende Lösungen zu entwickeln. Es lohnt sich, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Für Eltern: Was ist eine Inobhutnahme?
Das Video informiert Eltern über die Inobhutnahme von Kindern. Es erklärt den Ablauf und die Rechte der Eltern.
Ziel des Videos ist es, dass Eltern die Situation besser verstehen und Unterstützung erhalten.
Für junge Menschen: Was ist eine Inobhutnahme?
Das Video ermutigt junge Menschen, sich in schwierigen Situationen anzuvertrauen. Es zeigt mögliche Anlaufstellen auf und erklärt, dass ihre Gefühle vollkommen normal sind.
Das Ziel ist es, jungen Menschen die Unterstützungsmöglichkeiten näherzubringen.
Für junge Menschen: Deine Rechte in der Inobhutnahme
In diesem Video erfahren junge Menschen, welche Rechte ihnen bei einer Inobhutnahme zustehen und wie sie sich in dieser herausfordernden Situation besser zurechtfinden können. Es bietet hilfreiche Impulse, die Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.
Inobhutnahme: Erste Antworten auf Ihre Fragen
Eine Inobhutnahme ist für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ein sehr einschneidendes Erlebnis.
Der Flyer wendet sich an die Eltern und klärt über die Maßnahme auf.
- Inobhutnahme erste Antworten auf Ihre Fragen (PDF)
- Inobhutnahme erste Antworten auf Ihre Fragen in Leichter Sprache (PDF UA)
- AR: عند وضع الطفل تحت الرعاية الوقائية الطارئة الإجابات الأولية على أسئلتك (PDF)
- EN: When a child is taken into emergency protective care initial answers to your questions (PDF)
- FR: Prise en charge provisoire premières réponses à vos questions (PDF)
- PL: Piecza zastępcza pierwsze odpowiedzi na Twoje pytania (PDF)
- RO: Plasament de urgență primele răspunsuri la întrebările dvs (PDF)
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