Unterhalt und Unterhalts-Vorschuss
- Unterhalt und Unterhalts-Vorschuss
- Wie viel Unterhalt müssen Sie für Ihr Kind zahlen?
- Wie lange bekommen Kinder Unterhalt?
- Unterhalt für den anderen Elternteil
- Wo bekommen Sie Informationen und Beratung?
- So einigen Sie sich über den Unterhalt
- Was machen Sie als Eltern, wenn Sie sich nicht einigen können?
- Beistand
- Was machen Sie, wenn Sie nicht genug Unterhalt für Ihr Kind bekommen?
- Was ist ein Unterhalts-Titel? Was ist eine Unterhalts-Verpflichtungs-Erklärung?
- Muss der Unterhalts-Vorschuss zurückgezahlt werden?
Unterhalt und Unterhalts-Vorschuss
Was bedeutet Unterhalt?
Unterhalt bedeutet:
Eine Person gibt einer anderen Person Geld zum Leben.
Oder andere Dinge zum Leben
wie Lebens-Mittel oder eine Wohnung.
Es gibt Unterhalt für Kinder und Erwachsene.
3 Beispiele für Unterhalt:
- Ein junger Erwachsener lebt noch bei seinen Eltern.
Die Eltern geben dem jungen Erwachsenen eine Wohnung.
- Eine Familie bringt den Groß-Eltern
jeden Tag Mittag-Essen.
Die Familie gibt den Groß-Eltern Lebens-Mittel.
- Ein Kind lebt bei seiner Mutter.
Der Vater gibt der Mutter jeden Monat Geld.
Wer muss einem Kind Unterhalt geben?
Eltern müssen für Ihre Kinder sorgen.
Das steht im Gesetz.
Die Eltern müssen dafür sorgen:
Die Kinder haben genug Unterhalt.
Das bedeutet:
Die Kinder haben genug zum Leben.
Zum Beispiel:
- Wohnung
- Essen
- Geld
Beide Eltern sind dafür zuständig.
Egal,
ob sie mit dem Kind zusammen leben
oder nicht.
Auch wenn sie das Kind nie sehen.
Was passiert, wenn Eltern sich trennen?
Manchmal trennen Eltern sich.
Dann lebt das Kind zum Beispiel
- bei der Mutter
- beim Vater
- abwechselnd bei beiden Eltern
Egal wo das Kind lebt:
Beide Eltern sind für den Unterhalt vom Kind zuständig.
Der Unterhalt wird zwischen den Eltern aufgeteilt.
Meistens ist es so:
- Ein Eltern-Teil betreut und erzieht das Kind. Das heißt: Betreuungs-Unterhalt.
- Der andere Eltern-Teil gibt Geld für das Kind. Das heißt: Bar-Unterhalt.
Manche Kinder leben abwechselnd
bei beiden Eltern.
Die Eltern teilen sich
die Betreuung und den Bar-Unterhalt.
Gut ist:
Die Eltern einigen sich
über den Unterhalt für das Kind.
Zum Beispiel:
- Wer gibt Geld?
- Wer betreut das Kind?
- Wer bezahlt bestimmte Sachen?
Wichtig ist:
Alle halten sich an die Absprachen.
Wie viel Unterhalt müssen Sie für Ihr Kind zahlen?
Fachleute rechnen aus:
Wie viel Unterhalt müssen Sie für Ihr Kind zahlen?
Das ist zum Beispiel davon abhängig:
- Wie alt ist Ihr Kind?
- Wo lebt Ihr Kind?
- Wie viel Geld verdienen Sie?
Dafür gibt es eine Tabelle.
Die Tabelle heißt:
Düsseldorfer Tabelle.
Die Fachleute schauen in die Tabelle.
Die Fachleute schauen auch:
Was haben die Gerichte bei ähnlichen Fällen entschieden?
Wie lange bekommen Kinder Unterhalt?
Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt zahlen,
bis die Kinder sich selbst versorgen können.
Zum Beispiel:
bis die Kinder eine Ausbildung gemacht haben.
Unterhalt für den anderen Elternteil
Bei sehr kleinen Kindern müssen Sie oft mehr Unterhalt zahlen.
Sie zahlen den Unterhalt
- für Ihr Kind
- für die Mutter oder den Vater, wo Ihr Kind lebt
Die Mutter oder der Vater betreut und erzieht Ihr Kind. Und kann deshalb nicht oder nur wenig arbeiten.
Die Mutter oder der Vater
braucht deshalb auch Unterhalt.
Ein Gericht entscheidet:
Wie lange müssen Sie Unterhalt
für die Mutter oder den Vater zahlen?
- immer bis zum dritten Geburtstag vom Kind.
- oft bis zum zwölften Geburtstag vom Kind.
- manchmal noch länger.
Wo bekommen Sie Informationen und Beratung?
Sie bekommen Informationen und Beratung
zum Beispiel
- beim Jugend-Amt
- bei der Unterhalts-Vorschuss-Kasse
In der Beratung klären Sie
zum Beispiel:
Wie viel Unterhalt
müssen Sie für Ihr Kind zahlen?
Oder wie viel Unterhalt
muss der andere Eltern-Teil zahlen?
So einigen Sie sich über den Unterhalt
Das Jugend-Amt kann dabei helfen:
Sie einigen sich als Eltern über den Unterhalt.
Als Eltern können Sie zum Beispiel
freiwillig einen Vertrag unterschreiben.
Im Vertrag steht:
Wie viel Geld zahlt ein Eltern-Teil
jeden Monat für sein Kind?
Der Vertrag heißt:
Unterhalts-Verpflichtung.
Was machen Sie als Eltern, wenn Sie sich nicht einigen können?
Das Jugend-Amt kann dabei helfen:
Sie einigen sich als Eltern über den Unterhalt.
Als Eltern können Sie zum Beispiel
freiwillig einen Vertrag unterschreiben.
Im Vertrag steht:
Wie viel Geld zahlt ein Eltern-Teil
jeden Monat für sein Kind?
Der Vertrag heißt:
Unterhalts-Verpflichtung.
Vielleicht gibt es Streit.
Zum Beispiel:
Ein Eltern-Teil möchte keinen Unterhalt zahlen.
Sie können sich beim Jugend-Amt beraten lassen.
So finden Sie die Adresse vom Jugend-Amt.
Geben Sie im Internet diese Such-Worte ein:
- Jugend-Amt
- Name von Ihrem Wohn-Ort
Beistand
Die Beratung vom Jugend-Amt hat nicht geholfen?
Oder Sie möchten keine Beratung vom Jugend-Amt?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit ist:
Sie beantragen einen Beistand für Ihr Kind.
Sie stellen den Antrag beim Jugend-Amt.
Ein Beistand ist so ähnlich wie ein Anwalt.
Der Beistand arbeitet für das Kind.
Der Beistand spricht mit beiden Eltern.
Der Beistand rechnet aus:
Wer muss wie viel Unterhalt für das Kind zahlen?
Der Beistand kümmert sich darum:
Das Kind bekommt den Unterhalt.
Der Beistand ist für Sie kostenlos.
Sie möchten mehr über einen Beistand wissen?
Lesen Sie den Text in Leichter Sprache:
Beistand
Was machen Sie, wenn Sie nicht genug Unterhalt für Ihr Kind bekommen?
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind.
Und Sie bekommen nicht genug Unterhalt für das Kind?
Zum Beispiel:
- gar nicht
- zu wenig
- nicht regelmäßig
Das kann verschiedene Gründe haben.
Zum Beispiel:
- Das andere Eltern-Teil will nicht zahlen.
- Das andere Eltern-Teil hat nicht genug Geld.
- Und kann nicht zahlen.
Sie wissen nicht:
Wer ist das andere Eltern-Teil?
Sie können Unterhalts-Vorschuss beantragen.
Unterhalts-Vorschuss bedeutet:
Sie bekommen vom Amt Geld
für den Unterhalt vom Kind.
Sie stellen den Antrag
bei der Unterhalts-Vorschuss-Kasse.
So finden Sie die Adresse von der Unterhalts-Vorschuss-Kasse.
Geben Sie im Internet diese Such-Worte ein:
- UVG
- Name von Ihrem Wohn-Ort
Was ist ein Unterhalts-Titel? Was ist eine Unterhalts-Verpflichtungs-Erklärung?
Unterhalts-Titel bedeutet:
Fachleute haben
den Unterhalt für ein Kind ausgerechnet.
Die Fachleute arbeiten beim Jugend-Amt.
Die Fachleute schreiben eine Urkunde.
In der Urkunde steht:
Wer muss wie viel Unterhalt für ein Kind zahlen?
Die Urkunde heißt:
Unterhalts-Titel.
Der andere Eltern-Teil zahlt den Unterhalt nicht?
Dann können Sie mit der Urkunde zum Gericht gehen.
Das Gericht sorgt dann dafür:
Sie bekommen das Geld
vom Konto vom anderen Eltern-Teil.
Das nennt man: vollstrecken.
Ein Eltern-Teil kann auch
freiwillig eine Urkunde unterschreiben.
Der Eltern-Teil unterschreibt die Urkunde
beim Jugend-Amt.
In der Urkunde steht:
Wie viel Unterhalt zahlt der Eltern-Teil für das Kind?
Die Urkunde heißt:
Unterhalts-Verpflichtung.
Die Unterhalts-Verpflichtung
ist wie ein Unterhalts-Titel.
Muss der Unterhalts-Vorschuss zurückgezahlt werden?
Wichtig ist:
Das Geld vom Amt ist nur geliehen.
Ausnahme:
Das andere Eltern-Teil hat nicht genug Geld.
Und kann den Unterhalt nicht zahlen.
Deshalb müssen Sie sich darum kümmern:
Der Unterhalt für das Kind wird geklärt.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit ist:
Sie beantragen einen Beistand für Ihr Kind.
Sie stellen den Antrag beim Jugend-Amt.
Ein Beistand ist so ähnlich wie ein Anwalt.
Der Beistand arbeitet für das Kind.
Der Beistand
- klärt: Wer ist der Vater vom Kind?
- rechnet aus: Wer muss wie viel Unterhalt für das Kind zahlen?
- kümmert sich darum: Das Kind bekommt Unterhalt.
Der Beistand ist für Sie kostenlos.
Sie möchten mehr über einen Beistand wissen?
Lesen Sie den Text in Leichter Sprache:
Beistand