Pflegekinderdienst
Eine Pflegefamilie ist ein Lebensort für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene außerhalb ihrer eigenen Familie
Unter dem Begriff Pflegekinderhilfe ist die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer Pflegefamilie zu verstehen. Können Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, bieten Pflegefamilien einen sicheren Lebensort mit stabilen Strukturen. Insbesondere kleine Kinder sind auf zuverlässige und kontinuierliche Bezugspersonen angewiesen, die sich um ihre individuellen Bedürfnisse kümmern.
Pflegeeltern werden auf das Leben mit einem Pflegekind vorbereitet, qualifiziert geschult und während des gesamten Pflegeverhältnisses von Fachkräften der Pflegekinderhilfe begleitet und unterstützt. Neben der Begleitung der Pflegefamilien ist die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung. So soll erreicht werden, dass die Kinder entweder in eine verbesserte Familien- und Erziehungssituation zurückkehren können oder die Eltern und Kinder möglichst gut damit klarkommen, wenn das Kind dauerhaft an einem anderen Lebensort lebt.
In der Regel erfolgt die Unterbringung in einer Pflegefamilie nach einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung. Es kann aber akute Situationen geben, in denen ein Kind sofort untergebracht werden muss. Hier stehen Bereitschaftspflegefamilien rund um die Uhr zur Verfügung, die insbesondere kleinen Kindern schnell einen verlässlichen Rahmen bieten können. Bereitschaftspflege ist kurzfristig angelegt. Sie endet, wenn der Hilfebedarf und die weitere Perspektive des Kindes durch das Jugendamt im Zusammenwirken aller Beteiligten entschieden wird. Dies kann von mehreren Tagen bis zu einigen Monaten dauern. Gegebenenfalls erfolgt die Klärung unter Einbeziehung des Familiengerichtes. Im Rahmen der Hilfeplanung wird regelmäßig die Geeignetheit der Hilfe für das Kind durch das Jugendamt geprüft.
- Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
- Wie werden Pflegeeltern ausgewählt?
- Wie werden Pflegefamilien begleitet?
- Welche Rolle spielt die Herkunftsfamilie des Kindes?
- Welche finanzielle Unterstützung erhalten Pflegeeltern?
- Hier finden Sie weitere Informationen
- Wie das Jugendamt Eltern darüber hinaus unterstützt
- LUCA
Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Sowohl Paare als auch Einzelpersonen und Familien können sich als Pflegeeltern beim (örtlichen) Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe (wie z.B. Caritas, Diakonie, Der Paritätische) bewerben.
Neben einem erweiterten Führungszeugnis und Gesundheitsbescheinigungen der möglichen Pflegeeltern muss nachgewiesen werden, dass deren Lebensunterhalt sichergestellt ist und finanzielle Aspekte bei der Aufnahme des Kindes keine Rolle spielen. Für das Pflegekind muss ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen. Außerdem muss gesichert sein, dass die Pflegeeltern geeignet und in der Lage sind, ein fremdes Kind aufzunehmen und umfassend zu betreuen und zu versorgen.
Kindern ein neues Zuhause geben – Wie können wir Pflegefamilie werden?
Erfahren Sie, wie Roland und seine Partnerin Pflegeeltern werden können. Von den Voraussetzungen über den Bewerbungsprozess bis zur Unterstützung durch das Jugendamt – alle wichtigen Infos für interessierte Pflegefamilien!
Wie werden Pflegeeltern ausgewählt?
Pflegeeltern sollen geeignet sein, damit ein Kind dort gut leben kann.
Dem Kind oder Jugendlichen sollen durch die Erziehung in der Pflegefamilie neue Beziehungen und die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Im Gegensatz zu einer Wohngruppe oder einem Heim ist eine Pflegefamilie keine Institution und soll dies auch nicht sein. Es ist der private und individuelle Familienrahmen, der hier für das Aufwachsen von Kindern gewollt ist. Eine pädagogische Ausbildung einer Pflegeperson ist deshalb keine Voraussetzung.
Pflegeeltern sollen für die Aufnahme eines Kindes geeignet sein. Mit Eignung ist kein feststehendes Eigenschaftsprofil gemeint, das für das Kindeswohl erforderlich ist. Vielmehr wird die Eignung in einem gemeinsamen Prozess zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern und den Fachkräften des Jugendamtes oder des freien Trägers der Jugendhilfe eingeschätzt. Folglich richtet sich der Blick sowohl auf die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten von potenziellen Pflegefamilien als auch auf deren Entwicklungspotentiale. Die Entscheidung über die Eignung als Pflegefamilie trifft immer das Jugendamt.
Bei der Auswahl der Pflegeeltern werden folgende Themen mit ihnen besprochen:
- die Motivation und Überlegungen der Bewerberinnen und Bewerber, ein Pflegekind aufzunehmen,
- die Veränderungen der Beziehungs- und Familiendynamik nach der Aufnahme eines Pflegekindes,
- mögliche Vorerfahrungen und Belastungen der Pflegekinder und erwartbare Auswirkungen im Alltag,
- die Zusammenarbeit mit den Eltern und den Herkunftsfamilien der Pflegekinder,
- die Passung von Kind und Pflegeeltern/Pflegefamilie (sowie weiteren Familienmitgliedern im Haushalt).
Ziel der Vorbereitung und Eignungseinschätzung sind informierte Pflegeeltern, die wissen, was auf sie zukommt. Sie sollten mit dem Jugendamt und weiteren Hilfe- und Unterstützungsangeboten so zusammenarbeiten können, dass sie mit ihren elterlichen Fähigkeiten den Bedürfnissen der Kinder möglichst gerecht werden.
Wie werden Pflegefamilien begleitet?
Auf Pflegefamilien kommen vielfältige Herausforderungen zu. Pflegefamilien haben deshalb einen Anspruch auf kontinuierliche Beratung und Begleitung.
Das Ziel ist, dass in den Pflegefamilien die persönlichen Rechte der Kinder verwirklicht werden können und deren Schutz umfassend gewährleistet ist. Es muss sichergestellt werden, dass in dem privaten Rahmen der Pflegefamilie die Teilhabe der Kinder gefördert und ihre individuellen Fähigkeiten entwickelt werden.
Die Auswahl, Begleitung und Beratung von Pflegeeltern stellen einen eigenen Aufgabenbereich dar. Diese Aufgaben sind daher in den meisten Jugendämtern in einem speziellen Fachdienst (Pflegekinderdienst) gebündelt oder werden von einem freien Träger übernommen. Dieser Fachdienst soll mit seinen Angeboten Pflegefamilien während des gesamten Pflegeverhältnisses vor Überforderung schützen, indem eine der jeweiligen Situation angemessene Unterstützung und Begleitung angeboten wird. Bei entsprechendem Bedarf können auch zusätzliche Leitungen für die Pflegefamilie gewährt werden. Zusätzlich finden Pflegefamilien durch Gruppen- und Supervisionsangebote und den Austausch mit anderen Pflegefamilien Unterstützung.
Welche Rolle spielt die Herkunftsfamilie des Kindes?
Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien.
Aus der Herkunftsfamilie kommen sie, in der Pflegefamilie leben sie. Dennoch spielt die Herkunftsfamilie für Kinder immer eine wichtige Rolle, auch wenn vielleicht gar kein Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern oder den Geschwistern besteht. Ein offener Umgang mit dieser Tatsache ermöglicht es dem Kind, seine Fragen und Wünsche an die Eltern zu äußern und gehört in die Vorbereitung, Auswahl und Beratung von Pflegefamilien.
Im Idealfall sind die Eltern mit der Aufnahme ihres Kindes in die Pflegefamilie einverstanden und bei der Auswahl beteiligt. Eine solche Zustimmung erleichtert das Zusammenleben von Kind und Pflegefamilie. Vor diesem Hintergrund haben Eltern, deren Kinder in einer Pflegefamilie aufwachsen, auch einen eigenen Anspruch auf Beratung und Unterstützung – auch wenn das Kind nicht bei Ihnen lebt.
Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Bei der praktischen Umsetzung und Durchführung benötigen Pflegeltern, Eltern und Kind eine fachliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung durch den Pflegekinderdienst. Wie oft Kontakte zu den leiblichen Eltern stattfinden, ist abhängig davon, ob das Kind vorübergehend in der Pflegefamilie leben soll, um eine Perspektivklärung (eventuell Rückkehr zu den Eltern) vornehmen zu können, oder ob es ohne geplante zeitliche Befristung seinen Lebensort in der Pflegefamilie bekommen soll. Sofern es sich um eine zeitlich befristete Unterbringung handelt, sind die Umgangskontakte meistens engmaschiger. Auch die Förderung der Geschwisterbeziehung muss in der Hilfeplanung Berücksichtigung finden.
Grundsätzlich werden die Vereinbarungen darüber mit allen Beteiligten im Hilfeplangespräch getroffen. Auch zur Zusammenarbeit zwischen der Pflegefamilien und der Herkunftsfamilie sind in der Hilfeplanung Absprachen zu treffen. Kontakte des Kindes in einer Pflegefamilie zu seinen Geschwistern oder Großeltern gestalten sich ähnlich.
Welche finanzielle Unterstützung erhalten Pflegeeltern?
Für die Versorgung und den Unterhalt des Kindes erhalten Pflegeeltern ein monatliches Pflegegeld von dem zuständigen Jugendamt.
Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus den Kosten der Erziehung (Aufwandsentschädigung) und den materiellen Leistungen (Unterhaltskosten für das Kind). Zusätzlich erhalten Pflegeeltern Leistungen für die Unfallversicherung und Alterssicherung.
Hier finden Sie weitere Informationen
Auf den aufgeführten Seiten sowie in den angeführten Dokumenten finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Pflegekinderdienst.
- pfad-bv.de - PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V.
- moses-online.de - Portal zu den Themen Adoption und Pflegekinder
- LWL-Landesjugendamt-Curriculum-Pflegeeltern.pdf
- Eltern bleiben trotz alledem - Kompetenzzentrum- Pflegekinder
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums
- Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)
Bereitschaftspflege: eine herausragende Unterstützung – von jetzt auf gleich
Lina kommt als Sorgenkind auf die Welt. Ihre Mutter hat während der Schwangerschaft Drogen konsumiert. Das Jugendamt greift ein und organisiert Bereitschaftspflege. Dass Mutter und Kind so früh getrennt werden ist eine absolute Ausnahme.
Wie das Jugendamt Eltern darüber hinaus unterstützt
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